Peter Milan Jahn, Hanso Nepila und Andreas Tamm I
Ein Problem
Von Bernd-Ingo Friedrich
Man braucht gar nicht viele Bücher. Es genügen die wenigen, in denen die Autoren
den gesunden Menschenverstand nicht durch Buchstaben und Zahlen ersetzt haben.
Peter Milan Jahn: Vom Roboter zum Schulpropheten. Hanso Nepila (1766-1856).
Bautzen: Domowina-Verlag 2010. (Schriften des Sorbischen Instituts 52.)
Ich hatte mich lange und sehr auf diese Arbeit gefreut: Endlich eine Verbündete! Nun ist sie da. 34 Euro. Sehr fleißig, bei 844 Seiten keine Frage. Aber in der Kürze hätte vielleicht auch hier die Würze gelegen, denn nie hätte ich mir träumen lassen, daß ich in einer Dissertation jemals etwas derart Unausgegorenes finden würde wie das Kapitel über Andreas Tamm, den Hofmeister des Grafen, späteren Fürsten von Pückler und (Privat-) Lehrer des Muskauer Dichters und Komponisten Leopold Schefer, auf den Seiten 107 bis 113.
Schon nach wenigen Minuten war es mit meiner Freude aus und vorbei, denn ich hatte mir zielstrebig – als Einstieg und zu meiner Vergewisserung – Peter Milan Jahns (im folgenden kurz „PMJ“) „Exkurs: Einlassungen [hier hätte auch „Auslassungen“ stehen können] zur Lassitentheorie (18. und 19. Jahrhundert)“ vorgenommen. Ich möchte ihn hier nicht umständlich abhandeln. Ich möchte – das heißt: ich will, oder muß – aber ein paar Gedanken dazu loswerden. Kurz gefaßt könnte man sagen, daß PMJ in diesem Exkurs den einzigen verläßlichen Augenzeugen für die Situation der unfreien Bauern in der Standesherrschaft Muskau liquidiert hat, um ihn durch zweifelhafte Indizien oder spätere Analysen zu ersetzen, denn nicht nur dieser, sondern auch sämtliche ähnlich denkenden Zeitgenossen erscheinen PMJ von revolutionären Hirngespinsten mehr oder weniger manisch angetrieben: Professor Leske, August Gottlieb Meißner, Johann Karl Wezel, Ernst Moritz Arndt, August Ludwig Schlözer, Nikolaus Graf von Zinzendorf, Carl Adolph Gottlob von Schachmann, Adolf Traugott von Gersdorf, Timotheus von Bock, der Freiherr vom Stein, am Ende gar Kaiser Leopold – lediglich Hysteriker? Glaubt PMJ das wirklich?
Der Zwang, etwas Neues hervorbringen zu müssen bei gleichzeitigem – bei fast 900 Seiten offensichtlich nur gefühltem – Mangel an überzeugendem Material mag PMJ dazu verführt haben, sich das gewünschte Material zu beschaffen, indem er die verdienstvolle Schrift „Noch etwas über Leibeigenschaft, Erbuntertänigkeit und Laßgüter in der Lausitz“ des Merseburger Juristen, Muskauer Hofmeisters und Schulrektors sowie Görlitzer Advokaten Johann Andreas Tamm demontierte. (Eventuelle Zweifel an der Bedeutung seiner Arbeit insgesamt watscht er denn auch vorsichtshalber gleich in seiner Vorrede als eine „anthropomorphe [verdeutscht: vermenschlichte] und infantile [sic!] Unterstellung“ ab. Vielleicht steckt aber auch bloße Originalitätssucht hinter diesem Coup. Zugute halten will ich ihm bei alledem, daß er Ethnologie und kein Historiker ist. Doch auch als solcher bedient er sich überaus fragwürdiger Methoden. Er beginnt damit, daß er sich aus den Trümmern der o.g. Schrift für eine Widerlegung geeignete Prämissen schafft, dem Rektor Tamm die Sätze nachträglich, wenn man so will, im Setzkasten herumdreht:
So unterstellt er dem „jakobinisch ‚angehauchte[n]’ Hauslehrer“ zum Beispiel folgendes: „In seinem kursächsischen Vaterland seien die Bauern vergleichsweise verwöhnt und würden sich die ostelbische Leibeigenschaft, Erbuntertänigkeit wie die schrecklichsten und verachtenswerten Ungeheuer vorstellen, und einen leibeigenen Untertanen nicht viel anders, als einen Neger auf den Antillen, als einen Sklaven also. Der studierte Jurist selbst habe – mit solchen Vorurteilen beladen kaum anders zu erwarten [von mir unterstrichen] – die Landleute der Muskauer Heide im Zustand tiefster Rohheit angetroffen, die nicht viel Lust zur Arbeit und fast gar keine Kultur hätten, weil ihnen ihre Laß-Nahrungen, wie der Begriff (!) schon sage, von der Herrschaft nur überlassen worden wären, sie ihnen also gar nicht gehörten und theoretisch jeden Augenblick wieder entzogen werden können.“
Ich setze einige der einleitenden Sätze Tamms im Wortlaut dagegen und lasse sie für sich selber sprechen:
„Ich kam als Fremdling in die Lausitz. In meinem Vaterlande, wo der dort wie überall gehudelte Bauer doch so wohlhabend und mutig ist, daß er selbst in Patrimonialdörfern nur den Landsherrn fürchtet und oft seiner Gerichtsherrschaft die Spitze bietet, kennt man weder Leibeigenschaft noch Erbuntertänigkeit. Beide denkt man sich als die schrecklichsten und verachtungswürdigsten Ungeheuer und einen leibeigenen Untertan nicht viel anders als einen Neger auf den Antillen. Ich hatte indes in mehreren Gegenden Deutschlands gesehen, wie wenig dem allgemeinen Rufe von der Beschaffenheit eines Landes und seiner Bewohner zu trauen ist. [Ebenfalls von mir hervorgehoben.] Ich hoffte, hier das Elend geringer zu finden, wie ich in anderen Provinzen den gepriesenen Wohlstand auch gefunden hatte. Ich glaubte bald, mich in mancher Rücksicht nicht betrogen zu haben. Ich fand die wendischen Menschen, die man in anderen Gegenden Sachsens für eine Art Tartaren hält, nicht besser und nicht schlechter als meine lieben Landsleute deutscher Nation; ich sah den größten Teil der Niederlausitz und den Teil der Oberlausitz, in welchem ich wohne, gerade so sandig und öde als den Kurkreis und einige Gegenden der Mark. Ich mußte erst einige Jahre warten, bis ich mich in der Verfassung und der Behandlungsart, die man den Untertanen angedeihen läßt, orientieren konnte [...]“
Tamm beschreibt sie und merkt dazu an: „Alles hier Gesagte paßt nicht auf den südlichen und südöstlichen Teil der Oberlausitz. Aber daß es durchgehends von dem nördlichen und nordöstlichen Teile der selben und von vielen Gegenden der Niederlausitz gelte, dafür steht der Verfasser mit seiner Ehrlichkeit.“
Tuschezeichnung von Johann Gottfried Schultz (1734-1819) aus dem Jahre 1775
Eigentum des Graphischen Kabinetts des Kulturhistorischen Museums Görlitz
Weiter: „Ich sah den dürren Sandboden. Er trägt wenig, aber sehr gut Getreide, und jeder Bauer hat dafür eine ungleich größere Menge Acker als da, wo er guten und schweren Boden bearbeitet. Aber überall scheint er schlecht gebaut, schlecht gedüngt zu sein. Den Feldern, den zerfallenen und nicht reparierten Häusern, den zerbrochenen und nur mit Holzspänen geflickten Fenstern, den von Fruchtbäumen leeren Gärten, den zerlumpten Kleidungen der Menschen, – Allem sieht man an, daß diese nicht fleißig genug arbeiten und daß in dem Mangel des Fleißes der Grund der schlechten Kultur und des elenden Zustands liegt. Aber dieser Mangel an Fleiß kann nicht der letzte Grund sein. Pächter, Verwalter, herrschaftliche Offizianten, die ich darum fragte, antworteten mir: Es liegt in der Natur dieser Menschen. Sie sind faul von Natur. Ich mußte freilich über diese neue Eigenschaft der menschlichen Natur lachen und fühlte wohl, daß man der armen Menschheit unrecht tat. [...] Wenn [...] eine Menge Menschen faul sind, so muß es durchaus an der Einrichtung liegen, die ihnen entweder alles mögliche ohne alle Mühe darreicht oder es ihnen schwer und unmöglich macht, den Nutzen von ihrer Arbeit zu ziehen [...] So dachte ich und kümmerte mich genauer um die letztere, und dadurch hat sich in mir eine Meinung über Leibeigenschaft, Erbuntertänigkeit und Laßwirtschaft geformt [...] Leibeigenschaft, – wenn wir das Wort in dem Sinne der römischen servitus [Knechtschaft] nehmen wollen – gibt es freilich in unseren Provinzen nicht. Aber kein Mensch nimmt es in diesem Sinn. Die Einwohner dieser Länder, die man Leibeigene heißt, sind glebae adscripti [dem Acker Zugeschriebene], die übrigens von altersher Leibeigene und – eine fatale Charakteristik – in Urkunden arme Leute genannt werden. Der Ausdruck Leibeigene kommt sogar von ihnen in den landesherrlichen Mandaten von 1656, 1663, 1667 und 1735 etc. vor. Ihr ganzes Verhältnis wird auch durch dieses Wort sehr gut ausgedrückt, denn so wenig ihr Herr Recht hat, mit ihrem Leib und Leben zu machen, was er will, so hat er doch ein reelles Recht an ihrer Person. Sie sind nicht bloß Untertanen, denn der Untertan hat das unbezweifelte Recht, seinen Wohnort zu verändern wie er will, sondern sie sind ewig an den Herrn gebunden und müssen sich das Recht der Untertanen erst erkaufen. Sie sind ganz die servi Germanorum [Knechte der Germanen] des Tacitus. Indes ist es ziemlich einerlei, ob sie so oder so heißen, und die etymologische Beschaffenheit des Namens tut nichts zum Wohlstand der Menschen. Zur Vermeidung alles Mißverstandes will ich das Wort Erbuntertänigkeit brauchen.“ (Wohlgemerkt!)
Damit sieht die Sache wesentlich anders aus. Den „Mißverstand“ aber, den Tamm vermeiden wollte, schafft PMJ kurzerhand wieder herbei, indem er von dem Begriff „Erbuntertan“ (mit dem Tamm die rechtliche Lage der Bauern charakterisiert) einfach wieder auf den Begriff „Laßbauer“ umsteigt (den Tamm im weiteren zur Kennzeichnung ihrer ökonomischen Stellung verwendet) und damit zügig in die Richtung seiner vorgefaßten Meinung prescht: Die gewachsenen Strukturen waren sinnvoll, der Bauer saß sicher auf seiner Scholle, sein Besitz war – von Ausnahmen abgesehen – vererbbar. Die im Gegensatz zu PMJs Polterei wohltuend sachliche Argumentation, mit der Tamm sich seinem Gegenstand näherte, wäre allerdings auch mit dem unterstellten Synonym zurechtgekommen, denn dieser „Begriff (!)“ trifft den gesamten Sachverhalt ebenfalls, was PMJ ohne weiteres in dem von ihm verwendeten Deutschen Wörterbuch hätte nachschlagen können.
Weiter führt PMJ aus: „In der theoretischen Analyse, insofern sie das Eigentumsrecht betraf, war sich Andreas Tamm mit seiner Konkurrenz, den Verteidigern der gutsherrlichen Ansprüche, sogar einig. Der gesamte Besitz eines Lassbauern, den man insbesondere im Wendischen noch [sic!] häufig antreffe, würde dem Herren gehören, der die Lassnahrung bei Lebzeiten und nach dem Tode des ... Besitzers einem anderen übergeben kann, wodurch ihm selbstredend jedes Erbrecht abgesprochen und seine Arbeitskraft zur freien Verfügungsmasse deklariert wurde.“
Der Zitierte ist der Grundherr Karl Gottlob Anton; er war aber nicht nur Tamms „Konkurrenz“, sondern auch sein Kollege, Gönner und Förderer in der Oberlausitzischen Gesellschaft der Wissenschaften. Bei PMJs Durchmischung von wörtlichem Zitat und Eigenem, bereits Kommentierendem aber handelt es sich um eine überaus anrüchige Zitierweise, weil sie dem Zitierten Dinge in den Mund, will sagen: ins Buch legt, die er niemals gesagt oder geschrieben hat. PMJ sollte auch wissen, daß in der ständisch geprägten Oberlausitz jeglicher Besitz – sowohl die Standesherrschaften als „erbverreichtes“ Lehen, als auch die Wirtschaften der Untertanen als daraus resultierender Besitz – überlassen und somit einziehbar, ein sogenanntes Erbrecht also von vornherein eine fragile Konstruktion darstellte. Eine Lehenseinziehung kam freilich selten genug und wenn, dann nur in ausgesprochenen Extremfällen vor, wie der Fall Heinrich XI. von Liegnitz lehrt, ändert aber nichts an der Sachlage. Daß die Bauernstellen nicht ständig umbesetzt wurden, hatte ausschließlich (und ausnahmsweise) Vernunftgründe, denn diese hätten nicht nur immer wieder Tumulte und Kosten verursacht, sondern eingearbeitetes resp. einmal gefügig gemachtes Personal oder gar seine „Hundertprozentigen“ wie die Slabkes zu feuern, wäre dumm gewesen. Vielleicht sollte ich an dieser Stelle auch auf die Unterscheidung von Besitz und Eigentum hinweisen:
Der Begriff „Besitz“ bezeichnet im Sachenrecht die gewollte faktische Sachherrschaft. Der Besitzer hat also einen Besitzwillen und die Herrschaft über die Sache. Der Besitz ist kein subjektives Recht. Umgangssprachlich, vermutlich historisch begründet, bezeichnet „Besitz“ auch die Dinge, über die man unmittelbare Verfügungsgewalt hat: die Habe, rechtlich die Innehabung. Der Begriff wird häufig – im juristischen Sinne falsch – für das „Eigentum“ verwendet (z.B. beim „Hausbesitzer“). Juristisch muß eine Person nicht Eigentümer einer Sache sein, um sie auch zu besitzen.
Zurück zum Thema. Auch im weiteren Exkurs bedient PMJ sich der probaten Methode, seine Arbeit aufzuwerten, indem man die eines anderen abwertet. In diesem Sinne argumentiert er sich rigoros voran, bis von den durch und durch redlichen Ansichten und Absichten Tamms buchstäblich nichts übrig bleibt. Im schreiendsten Kontrast dazu stehen die Zeugnisse, die der Muskauer Superintendent Vogel, Tamms Schüler Graf Hermann von Pückler und Leopold Schefer sowie die Mitglieder der Oberlausitzischen Gesellschaft der Wissenschaften zu Görlitz ihm ausgestellt haben. Alle, bis hin zum mit angegriffenen Standesherrn, dem Vorsitzenden der OLGdW, empfanden ihn zwar als provokant und unbequem und legten ihm gelegentlich Steine in den Weg, aber sie respektierten ihn und schätzten seine Arbeit. Deshalb auch wurde seine Streitschrift in der renommierten Zeitschrift der Gesellschaft veröffentlicht. Wäre sie derart tendenziell, wie PMJ zu wissen glaubt, hätte der durchweg aus adligen Gutsbesitzern bestehende Vorstand der Vereinigung die Publikation mit Sicherheit abgelehnt. Zu ihren angesehensten Mitgliedern gehörten mit Carl Adolph Gottlob von Schachmann und Adolf Traugott von Gersdorff sogar zwei adlige Grundbesitzer, die ihre – ja, was nun eigentlich: Leibeigenen? Erbuntertanen? Lassiten? – bereits 1773 bzw. 1779 aus der „materiellen Abhängigkeit“ entlassen hatten. (Um nicht noch mehr Material für Mißverständnisse zu liefern, nenne ich es einmal so.)
Wie allein materielle Abhängigkeit sich auf die Abhängigen auswirkt, welchen Mißbrauch sie ungeachtet aller Gesetze und Verträge ermöglicht, kann derzeit jeder auf dem sogenannten Arbeitsmarkt beobachten. Nichts anderes ist damals mit den unfreien Bauern passiert, und um nichts anderes ging es dem „allzu heißspornigen, versessenen Philosophen“ Tamm, wenn er – die später allgemein erhobene Forderung nach einer konstitutionellen Monarchie gleichsam vorwegnehmend – dafür plädierte, Verbindlichkeiten an die Stelle von Wohltaten und beständige, dauerhafte und einklagbare Grundrechte an die Stelle von gleich wie gearteten Übereinkünften zu setzen. Apropos: Bis heute ließ sich kein Nachweis dafür erbringen, daß die Herrschaften zu irgend einer Zeit zwingend zum Schutz ihrer Untertanen verpflichtet gewesen wären! Wer auch hätte sie notfalls dazu zwingen können?!
Notgedrungen springt PMJ für seine Beweisführung kreuz und quer durch die Zeiten. So begründet er etwa die Verhältnisse um 1790 (die „Erbuntertänigkeit“ in der sächsischen Oberlausitz) mit Indizien aus dem Jahre 1821 (also aus der Zeit nach der Aufhebung der Leibeigenschaft [!] in der nun preußischen Lausitz; siehe S. 111, Abs. 2 „Von Dingen [...]“, dazu Anm. 398.). Oder: Er wischt Tamms zeitgenössischen Bericht kurzerhand beiseite und orientiert sich lieber an Sekundärliteratur, die beispielsweise aus den Jahren 1909, 1972 oder 2002 stammt, und die zudem die Lage der Bauern in Schleswig-Holstein, Mecklenburg oder der Uckermark beschreibt. Und obwohl sich die Primärquellen (Herrschaftsakten!) zur zeitgenössischen Sekundärliteratur und zur modernen Literatur etwa 4:4:7 verhalten, spricht PMJ davon, daß alle „Quellen“ gegen Tamms Ansichten sprächen. Nun – Quellen zu finden, die gegen Tamm zeugen, ist wahrhaftig kein Problem, denn das sind praktisch alle – nachdem man die von „übereifrigen Ideologen“ stammenden ausgesondert hat; die Bibliotheken sind voll davon. Gesetzt den Fall, die analphabetisch gehaltenen Bauern hätten schreiben gekonnt und auch die Muße dazu gehabt – die Zeugenschaft verhielte sich genau umgekehrt; ganz abgesehen davon, daß Verhältnisse, die letzten Endes gewaltsam beseitigt werden mußten, dann möglicherweise gar nicht erst entstanden wären. Die Praxis unterschied sich nämlich deutlich von dem, was Gesetze und Verordnungen, Urkunden und Protokolle (die man Analphabeten „unterkreuzen“ ließ) im Nachhinein preisgeben.
In einem 1992 gehaltenen Vortrag über Karl Friedrich Bahrdt (die „Stimme der schweigenden Mehrheit“; 1740-1792) benannte Günter Mühlpfordt, ein ausgewiesener Kenner des Pietismus und der Aufklärung, den Kern des Problems. Auf der Grundlage „mangelnder Quellenkritik“ formulierten Aussagen bescheinigte er darin „[...] den Grundfehler, daß sie die Proportionen des gedruckten, überwiegend absolutismushörigen, devoten bis servilen Schrifttums für bare Münze nehmen. Sie gehen von der falschen Voraussetzung aus, daß die zensierten Drucke die Stimme der Bevölkerung oder zumindest der Gebildeten getreu wiedergeben. In Wirklichkeit entsprachen die Relationen zwischen Untertanengeist, gemäßigter und radikaler Kritik in legalen Schriften keineswegs den realen Verhältnissen. Kritische, selbst entschieden kritische Einstellung war weit üblicher, als in Publikationen zum Ausdruck kam. Schrifttumsgeschichte ist nicht gleich Mentalitätsgeschichte, schon gar nicht unter totalitären Regimen, auch nicht im relativ toleranten friderizianschen Preußen. Es bedarf keiner Parallelen aus der Gegenwart, um dies zu belegen. Wer unter einer Diktatur eingepfercht war, kann sich leichter in die Lage von Untertanen des Absolutismus versetzen, als wer in einer Demokratie lebte. Zwischen den von zensierten Autoren im Druck (oft unter Druck) dargelegten Ansichten und denen der erdrückenden Mehrheit der Bevölkerung oder der Gebildeten klaffte eine riesige Kluft. [S. dazu auch die Geschichte der ersten Preisschriften der OLGdW zu Görlitz unter dem Vorsitz des Grafen Hermann von Callenberg.1 ] Dieses Mißverhältnis ist zu bedenken, wenn von Bahrdts [ich setze hinzu: Tamms] Außenseitertum gesprochen wird.“ 2 – „Mangelnde Quellenkritik“ ist nämlich der Dreh- und Angelpunkt der verqueren „Einlassungen zur Lassitentheorie“ PMJs.
Noch ein paar Stichworte:
Nicht die Bequemlichkeit der Bauern, sondern die fehlende Bereitschaft der Herrschaften, die Unterhaltung der ihnen (!) gehörenden Gehöfte finanziell zu bezuschussen, führte letztlich dazu, daß die Bauern ihre verlotterten Gebäude gelegentlich abbrennen ließen, um neue zu bekommen; Zeitmangel infolge der zu leistenden Roboten mag ebenso zur Ausbildung dieser Haltung beigetragen haben. Wie die Herrschaften selbst vertraglich vereinbarte Pflichten vernachlässigten, belegen beispielsweise die Prozesse der Pächter der Jämlitzer Glashütte um Brennholz oder des Schleifer Pfarrers Johann Wehlam wegen des Baumaterials für die Schleifer Kirche.
Pücklers brachten das von den Callenbergs reformierte Schulwesen wieder so weit herunter, daß ein Schulinspektor es 1817 zum allerschlechtesten der Oberlausitz erklärte. Hermann von Pücklers Lebensstil und seine Parks auf der einen, fehlende Mittel für das Nötigste auf der anderen Seite kennzeichnen die dunkle Seite seiner Herrschaft. Sie erinnert an die Gegenwart eines fehlgesteuerten „Gemeinwesens“, in dem Rentnern der Heizkostenzuschuß gestrichen wird, während auf privaten Modeschauen Hundehalsbänder im Wert von 3,5 Millionen Euro vorgeführt werden.
Das Soldatenpressen; das unter benachbarten Herrschaften übliche, oft genug vertraglich vereinbarte Einfangen und gegenseitige Ausliefern entwichener Untertanen, ihr Verkauf bis nach Amerika waren so allgemein, daß sie mit – beispielsweise – Voß’ „Die Leibeigenen“ in die Literatur und Schillers „Kabale und Liebe“ sogar auf die Bühne kamen.
Daß manche Auswüchse des Feudalismus aus der kleinteiligen Oberlausitz nicht bekannt sind, heißt noch lange nicht, daß sie der Rechts- und Sachlage nach nicht auch möglich gewesen wären. PMJs Vorgehen – ob er das gewollt hat oder nicht – gehört zur Apologetik feudaler Zustände, die mit Waffengewalt geschaffen und spätestens seit den Bauernkriegen, allerspätestens jedoch seit dem Dreißigjährigen Krieg ausschließlich mit Hilfe von Waffengewalt und Repressalien aufrecht erhalten wurden.
Und: Der Gedanke, daß die Bauern trotz Unterdrückung und Ausplünderung überhaupt arbeiteten, auf ihren Selbsterhaltungstrieb zurückzuführen, liegt wohl zu nahe, um Aufnahme in eine wissenschaftliche Arbeit zu finden.
PMJs denunziatorischem Vorgehen angepaßt ist der Vortrag seiner Argumentation, die Süffisanz seiner zweckentsprechend ausgewählten, raffiniert zusammengestellten und maliziös kommentierten Zitate, die für mich auch deshalb unerklärlich ist, weil sie auf den seinerzeit einzigen intellektuellen Fürsprecher der „armen Leute“ in der Lausitz abzielt, die doch auch er sich zum Gegenstand seiner Arbeit erkoren hat.
Den „allzu heißspornigen, versessenen Philosophen“ und den „jakobinisch ‚angehauchte[n]’ Hauslehrer“ hatten wir schon. Letztere Formulierung hat durch die Anführungszeichen eine abschätzige Note bekommen – welche Jakobiner meint PMJ also? Die Parlamentarier des „Bretonischen Klubs“? Die „Gesellschaft der Verfassungsfreunde“? Die radikalen Demokraten um Saint-Just, Marat und Danton? Das „Schreckensregime“ unter Robespierre? – Vorsicht! Falle: Letzteres begann erst 1792, als Tamms Schrift schon geschrieben war!
Verunglückt ist auch die Wortkombination „selbst ernannter Pflichtverteidiger“, denn als „Pflichtverteidiger“ bezeichnet man in der deutschen Strafprozessordnung einen durch das Gericht dem Beschuldigten beigeordneten Verteidiger. – En passant aufgelesen: „Eigentumsverhältnisse an den landwirtschaftlichen Produktionsbedingungen“ ...
Und: Einen durchaus qualifizierten Augenzeugen des 18. Jahrhunderts aus der davon nun doch schon recht weit entfernten Sicht des 21. Jahrhunderts „weltfremd“ zu nennen, ihm sozusagen die Kompetenz zu einer adäquaten Abbildung seiner Umwelt abzusprechen, bedeutet eigentlich nichts anderes, als ihn als Lügner, zumindest aber als Aufschneider oder Scharlatan abzuqualifizieren. Zugleich werden auch alle disqualifiziert, die auf den Scharlatan hereingefallen sind: Knothe, Böttiger, Hartstock, Kunze, Boelcke, Lorenc, Bettina und Lars Clausen, Vaupel, Friedrich – um nur einige zu nennen. Natürlich können moralisch integre Menschen, Menschen mit Charakter, seien sie aufgeklärt oder fundamental religiös, die sich nicht in den jeweiligen Mainstream hineinziehen lassen, sondern an ihren Überzeugungen bzw. Glaubensgrundsätzen festhalten, in den Augen ihrer Mitmenschen leicht bizarr wirken. Aber jemandem, der vielen seiner Mitmenschen charakterlich weit und seiner Zeit im Denken ein Stück weit voraus war (die Abschaffung der Leibeigenschaft wurde in Preußen 1815, also recht kurze Zeit nach Tamms Hungertod 1795, und in Sachsen 1844 verkündet), „Weltfremdheit“ zu attestieren – darauf muß man erst einmal kommen.
Auf einen weiteren Aspekt des Exkurses möchte ich abschließend noch eingehen. Die Ablehnung der Übernahme ihrer Höfe durch die Jämlitzer Bauern im Jahre 1765 beweist nicht, daß die „patriarchalischen Verhältnisse“ in dem Dorf für die Untertanen besonders erfreulich gestaltet gewesen wären, sondern – abgesehen von allem anderen – den gesunden Menschenverstand der Bauern angesichts der unannehmbaren Bedingungen des ihnen zugemuteten Geschäfts: Sie sollten nämlich einmalig für ihre (wie PMJ an anderer Stelle beschreibt: selbst errichteten und über Gebühren finanzierten) Immobilien sowie die ihnen überlassenen Mobilien überhöhte Preise zahlen; einen Teil ihrer Rechte abtreten; einen Teil der ihnen erlassenen Frondienste künftig mit barer Münze abgelten, und nach wie vor gewisse, möglichst ungemessene Dienste leisten. Es ging dem Standesherrn ja nicht darum, die Bauern besser zu stellen, sondern höhere Erträge für sich selber zu erzielen! Immer ging es den Herrschaften darum, die Einnahmen ihrer Ausgaben anzupassen, niemals umgekehrt. Aber kein Esel ist so dämlich, nicht zu merken, daß man ihm ein Stück Zucker vor die Nase hält, damit man ihm eine Distel unter den Schwanz binden kann. Die sattsam bekannten, in einem tatsächlich vernünftigen und (damals) auch praktikablen Rahmen durchgeführten Reformen Zinzendorfs und Schachmanns haben indes bewiesen, daß es durchaus möglich war, zu tragfähigen Übereinkünften zu kommen. Allerdings bedingten diese auch eine gewisse Einschränkung des Luxus’ der Reformer. Dazu waren weder die von Callenbergs noch die von Pücklers imstande, am allerwenigsten ihr exponierter Vertreter Heinrich Ludwig Hermann, der schillernde Fürst. Tamms Altruismus wäre dem rücksichtslosen Egoismus Pücklers selbst dann vorzuziehen, wenn er völlig irrational wäre.
Aus welcher Quelle sich PMJs förmliche, ich bin versucht zu sagen: Aversion gegen den Aufklärer Tamm speist, kann ich nur mutmaßen: Vermutlich eignen sich Außenseiter wie Tamm, der schon zu seinen Lebzeiten vom Schicksal nicht eben gehätschelt wurde (er starb im Alter von 28 Jahren an der „Auszehrung“, wie man das Verhungern damals nannte) noch immer gut für gewisse Demonstrationen.3 Aber ausgerechnet einen aller Ehren werten Mann wie ihn heute – in einer demokratischen Republik! – wieder mit Invektiven zu überhäufen, zeugt von einer – gelinde gesagt – merkwürdigen Gesinnung. Vielleicht fühlt PMJ sich infolge mißverstandener Äußerungen Tamms zu einer Ehrenrettung „seines Volkes“ berufen, doch mit der formalen Liquidierung seines einzigen Kronzeugen hätte er ihm damit einen Bärendienst erwiesen. Es hat mich maßlos verblüfft zu lesen, daß sich ausgerechnet ein Sorbe daran gemacht hat, die außerordentliche Leistung seines Volkes, sich im Jahrhunderte währenden passiven Widerstand seine Kultur bewahrt zu haben, zu relativieren. Diese ist von niemandem je in Frage gestellt worden, auch von Tamm nicht, der ja ganz selbstverständlich – und für jedermann, der unvoreingenommen lesen kann und will, verständlich – von den „Wenden“ sprach, mithin von einem Volk; von einer Gemeinschaft, deren Individuen gemeinsame charakteristische Merkmale aufweisen, eine eigene Kultur besitzen; und indem er einen gewissen Mangel an Kultur konstatierte, lediglich auf die Defizite hinwies, die der materiellen Not geschuldet waren. (Woraufhin er die Ursachen dafür benannte ...)
Fest steht: Zumindest in diesem, für mich besonders gut einzuschätzenden und sensiblen Abschnitt hat PMJ unseriös gearbeitet. Das ist überaus bedauerlich, weil die gesamte Arbeit sehr interessant ist und durchaus glaubwürdig den Eindruck vermittelt, der Autor habe in jeder Hinsicht gründlich, gewissenhaft und vor allem sauber gearbeitet. Leider macht eben dieser Eindruck auch so zweifelhafte Aussagen wie die Entwertung der – es sei noch einmal betont: fundierten! – Analyse Tamms für den mit den Verhältnissen im 18. Jahrhundert weniger befaßten Leser plausibel; hinzu kommt das ideelle – und in diesem Falle sogar materielle – Eigengewicht der Dissertation. Andererseits entwertet Peter Milan Jahn auch seine sonstige Arbeit, denn die Glaubwürdigkeit einer wissenschaftlichen Publikation beruht wesentlich auf ihren Prämissen. Seine realen und verbalen Entgleisungen in dem genannten Abschnitt sind also auf gar keinen Fall tolerabel: Sie stellen eine grobe Geschichtsfälschung dar, deren Eingeständnis an geeigneter Stelle ich für geboten halte.
Wer sich die Schriften Tamms, die sich – wie meine wenigen Zitate andeuten – tatsächlich durch klare Gedanken und eine präzise Sprache auszeichnen, vornimmt, wird an ihnen sein Vergnügen haben und das oben Dargelegte bestätigt finden. Sämtliche hinterlassenen Schriften Tamms, auch „Noch etwas über Leibeigenschaft, Erbuntertänigkeit und Laßgüter in der Lausitz“, sind enthalten in dem Buch:
Bernd-Ingo Friedrich: Johann Andreas Tamm. 1767-1795. Ein Außenseiter der Aufklärung. Hofmeister des Grafen von Pückler. Lehrer des Dichters und Komponisten Leopold Schefer. Biographie und Dokumente. Cottbus: Regia Verlag 2007.
(27.12.2010, eingestellt 20.01.2011.)
PM Jahn an den Autor
per Email am 19.01.11
Lieber biF, witterungsbedingt habe ich ein paar Tage Pause und Zeit Dir gleich auf Deinen "Anti-Jahn" zu antworten, den ich soeben mit großem Interesse gelesen habe. Zum Glück bezieht er sich ja nur auf einen kleinen - freilich nicht unerheblichen - Ausschnitt aus meiner Arbeit und nicht auf Pückler oder Nepila.
Mit bedauern und voller Selbstkritik (wegen vermutlich fehlender Transparenz) nehme ich zur Kenntnis, dass Du mich der "Apologetig feudaler Zustände" bezichtigst, wo es doch eigentlich um eine Apologetik der Apologetik handelt. Tamm machte sich zum Apologeten der feudalen Zustände, indem er die herrschaftliche Rechtsauffassung zitierte, die nur in den Köpfen der herrschenden Juristen und ihrer Herren existierte und nicht in den Köpfen der Bauern - und um letztere ging es mir eben - wegen Nepila etc. Aus diesem Grunde - das schreibe ich aber auch irgendwo - wurde er von den Herrschenden und Gutsherren: Anton, von Callenberg, von Pückler etc. eben auch ausgehalten und akzeptiert, trotzdem er ihr Kritiker war. Er machte sich zum Kronzeugen der Lassitentheorie, die erst wenig älter als er selbst gewesen war. Eigentlich geht es zunächst nur um die Entstehungsbedingungen, Berechtigung und Relevanz dieser Theorie und nicht um Tamm als Person. Und diese Theorie besagt dann eben zum bitteren Ende - wie es von Pückler gegenüber den Rohnern etc. formulierte - dass ihm alles ganz allein gehöre - der Boden, sämtliche Arbeitskraft (ungemessene Dienste), die Hofwehr .... Das zu hinterfragen war der tiefere Sinn meiner Attacke und diese war nicht pro-feudal, sondern wenn überhaupt wertend anti-kapitalistisch oder anti-gierig.
Außerdem versuchte ich - sehr richtig - Tamm als Kronzeugen zur Lebensweise und Alltagskultur der Bauern zu demontieren. Dafür habe ich Belege geliefert, die Du in Deine Anti-Schrift freilich unterschlägst. Die anderen Herren, die Du nennst und die sich schon einmal auf Tamm berufen haben wenn es um diese Dinge ging, sind freilich mit im Boot - in der Hoffnung, dass sich noch weitere Autoren finden, die sich diesem Thema wiss. und sachlich zuwenden wollen, ohne aus ideologischen Kampfschriften zu zitieren.
Was Andreas Tamm als Menschen betrifft, der Dir noch irgendwie nahe zu stehen scheint: Freilich wusste ich, dass er jung und verarmt gestorben ist und ein unschönes Schicksal hatte und hätte mich kurz nach seinem Tode, im Kreise derer, die ihn kannten, nicht so über ihn geäußert - und auch gar nicht äußern können. Das macht ja eben erst der historische Abstand möglich - nur deshalb hat es eigentlich Zweck, noch einmal über das lange vor uns Gewesene wiss. nachzudenken, weil sich mit der Zeit eben die Perspektive ändert. Dass muss doch erlaubt sein und kann nicht durch etwas verspätete Pietätsrücksichten verpönt werden. Unter letzterm Aspekt hätte es überhaupt keinen Sinn Geschichte zu schreiben, sondern es wäre besser, über allem das Gras wachsen zu lassen - Nepila nicht ausgenommen.
Es freut mich, dass du mich Deiner Kritik für würdig hieltest und zum Schluss Deiner Kampfschrift meine Arbeit insgesamt empfiehlst und Dich selbst auch nicht vergisst. Einige Deiner Dokumente habe ich wirklich gut gebrauchen können, vor allem wo es um die neuere Schulgeschichte ging.
Also bleiben wir doch redlich im Lande und mach das Beste daraus.
Mehr habe ich vorerst nicht richtigzustellen auf Deine Einwendungen und würde es als Zeichen Deiner Souveränität ansehen, wenn Du das Deine Internettgemeinde auch nicht vorenthältst.
Mit besten grüßen PM Jahn
Der Autor an PM Jahn
via Internet
Lieber Peter,
es wird ja immer schlimmer. Zunächst: ich unterschlage nichts, sondern beschränke meine Kritik (s. Absatz 1) auf die Seiten 107-113; ansonsten käme ich (bei Deinen 884 Seiten!) ja sonstwo hin. – Sodann: Zu einigen Begriffen:
„ideologische Kampfschriften“
Tamms Beitrag „Etwas über Leibeigenschaft ...“ erschien in einer Gelehrtenzeitschrift, die sich im Untertitel Sammlung verschiedener Abhandlungen und Nachrichten zum Behuf der Natur-, Kunst-, Welt- und Vaterlandsgeschichte, der Sitten, und der schönen Wissenschaften nannte. Die Zeitschrift, die heute als Neues Lausitzisches Magazin (wieder) erscheint, hat sich in den rund 250 Jahren ihrer (Vor-) Geschichte weitgehend selbst finanziert und ideologiefrei gehalten, was unter anderem dazu führte, daß ihr Erscheinen mehrmals eingestellt werden mußte. Dieses Periodikum als „ideologische Kampfschrift“ und einen darin erschienenen Beitrag zu einem Disput über die Leibeigenschaft (!) als „Propaganda“ abzutun, trifft also voll – daneben. Propaganda heißt nach meinem guten alten, vom Doppel-S und anderen Schnapsideen noch unverhunzten Duden übrigens: „systematische Verbreitung politischer, weltanschaulicher o.ä. Ideen und Meinungen [mit massiven (publizistischen) Mitteln] mit dem Ziel, das allgemeine [politische] Bewußtsein in bestimmter Weise zu beeinflussen“; Wikipedia präzisiert: „zur Beeinflussung, Manipulation und Herrschaftssicherung eingesetzte Werbetechnik“.

„wurde [Tamm] ausgehalten“
Tamm wurde niemals ausgehalten. Er arbeitete vier Jahre und fünf Monate in Muskau. Neun Monate lang wurde er – ob schlecht oder recht, sei dahingestellt – für seine Tätigkeit als Privatlehrer und Erzieher bei Hofe entlohnt und eines Tages willkürlich gefeuert. In den folgenden drei Jahren und acht Monaten stand ihm kein Gehalt zu. Seine mehr als jämmerlichen Einkünfte von weniger als 10 Talern im Monat als Rektor der Stadtschule (!) hatte er 4- bis 8-groschenweise selbst einzutreiben, weitere Einnahmen auf die eine oder andere Art zu erbetteln. Naturalien oder ähnliche Zuwendungen gab es für ihn nicht. Als entscheidend für Tamms Leben bzw. Ableben habe ich diesen Aspekt seines Scheiterns in „meinem Tamm“ besonders hervorgehoben und durch zahlreiche Lohn- und Preisvergleiche im Text (hauptsächlich S. 9-11 sowie Briefe 2 und 7) und in den Anmerkungen (12, 31, 32, 34, 53) veranschaulicht.
„verspätete Pietätsrücksichten“
Gesetzt den Fall, es lohnt sich überhaupt, sich damit abzugeben, kriegt bei mir jeder, der irgend welchen Unsinn verzapft, der mich ärgert, sein Fett weg, egal ob er tot oder lebendig ist. Das belegen meine Nachträge auf allen Webseiten von www.kulturpixel.de für die Lebenden sowie eine ganze Reihe von Artikeln für die Toten. Wenn ich den Tamm verteidige, verteidige ich das, wofür er steht; mit „Pietismus“ (kleiner Scherz) hat das überhaupt nichts zu tun. Daß es mir auch wehtut, von Schicksalen wie seinem zu lesen, mag gelegentlich wohl in meine Darstellungen einfließen, gehört aber auf ein ganz anderes Blatt. Genauso würde ich mich ins Zeug legen für den Radikalaufklärer Carl Friedrich Bahrdt aus Bischofswerda, den frühen demokratischen Sozialisten Johann Adolph Dori aus Sorno (bei Senftenberg) oder den couragierten westfälischen Pfarrer Anton Prätorius, über den Hartmut Hegeler, der Autor einer Biographie über den wiederholt gemaßregelten Gegner der Folter und der Hexenprozesse, sagt: „Obwohl er es in seinem Leben nicht leicht hatte, hat Praetorius das bewiesen, worum wir uns heute im Kampf um mehr Menschlichkeit immer wieder bemühen sollten: Glaube [ich füge hinzu: Wissen] und Zivilcourage.“ Um sie geht es nämlich: Um (Mit-) Menschlichkeit und Zivilcourage!
„historischer Abstand“
allein kann nicht zu einer kompletten Umwertung von schriftlichen Zeugnissen führen, weil eindeutige Aussagen nun einmal keine willkürliche Deutungen zulassen; so etwas wird erst – wie hier – durch entstellte Zusammenhänge oder vernachlässigte Fakten ermöglicht.
Zur Sache selbst:
In Deinem Falle scheint mir das ganze, wie schon angedeutet, nun allerdings doch eine Frage des verstehenden Lesens zu sein. Ich will es noch einmal anhand der einleitenden Worte Tamms zu erklären versuchen. Tamm als Magister Artium (und als Jurist) war auch in der Rhetorik geschult. In der praktischen Rhetorik geht es um den bewußten oder unbewußten Gebrauch von Regeln und Techniken, die im historisch entstandenen System der allgemeinen Rhetorik formuliert sind. Danach besteht eine Rede aus folgenden Teilen:
1. Einleitung: Der Redner versucht, das Wohlwollen des Publikums zu erlangen und sich seiner Aufmerksamkeit zu versichern.
2. Erzählung: Sie enthält die Schilderung des Sachverhaltes.
3. Gliederung: Ist die Übersicht über die nachfolgende Beweisführung.
4. Beweisführung: Der argumentative Teil der Rede, in dem der Redner die Glaubwürdigkeit seiner Sache darlegt oder die gegnerischen Argumente widerlegt.
5. Schluss: Es wird ein kurzes Fazit gezogen und noch einmal an die Emotionen des Publikums appelliert. („O trauriges Geschlecht der Sterblichen!”)
Für die Methode, der sich Tamm in seiner quasi „gedruckten Rede“ bedient, kann hier ein Aphorismus von Georg Christoph Lichtenberg stehen:
„Beim Disputieren ist ein sehr feiner und bitterer Griff, erst die Gründe des Gegners noch viel stärker vorzustellen, als er sie selbst vorzustellen imstande war (hierbei ist allenfalls Sophisterei verzeihlich), und dann alles zusammen mit triftigen Gründen aus dem Wege zu räumen.“
Angewandt auf die „Rede“ Tamms ergibt sich daraus folgendes: Als Tamm aus den westlich der Elbe gelegenen kursächsischen Herzogtümern Sachsen-Merseburg und -Zeitz in die kursächsische, östlich der Elbe im Markgrafentum Oberlausitz gelegene Standesherrschaft Muskau kam, fielen ihm Unterschiede in der Bewirtschaftung der beiden Landstriche auf, und er begann sich über die Ursachen dafür Gedanken zu machen. Um bei der Darstellung dieser Unterschiede das „Wohlwollen des Publikums zu erlangen und sich seiner Aufmerksamkeit zu versichern“ benutzte er starke Bilder: Er sprach von Leibeigenschaft und Erbuntertänigkeit als den „schrecklichsten und verachtungswürdigsten Ungeheuern“ und davon, daß man sich in seinem Vaterland „einen leibeigenen Untertan nicht viel anders als einen Neger auf den Antillen“ vorstelle. „Man“ und „sich vorstelle“ – er meinte (natürlich rein rhetorisch; er hätte an ihre Stelle auch die Grönländer setzen können), seine ehemaligen Landsleute, die westelbischen Bauern, würden solches imaginieren, nicht er selber, der Jurist Andreas Tamm! Er „hatte indes in mehreren Gegenden Deutschlands gesehen, wie wenig dem allgemeinen Rufe von der Beschaffenheit eines Landes und seiner Bewohner zu trauen ist.“ Er mußte „über diese neue Eigenschaft der menschlichen Natur lachen und fühlte wohl, daß man der armen Menschheit [den Muskauer Erbuntertanen!] unrecht tat.“ –
Gelacht hat er nämlich, der „Redner“ Tamm: „Haha, so ein Blödsinn! Menschen, die zu faul zum Arbeiten sind, wenn reicher Lohn winkt! Sehr witzig!“ (gleichfalls rein rhetorisch, klar; er hätte auch etwas anderes sagen können) – und sich umgehend der sachlichen Argumentation zugewandt. Für diese verwendete er auch die zeitgemäßen oder, warum auch immer, soeben gebräuchlichen Begriffe Laßbauer, Laßgut und Laßwirtschaft, denn erstens eigneten sie sich hervorragend zur Beschreibung der vorgefundenen Zustände, und zweitens wollte er sich seinen Zeitgenossen ja verständlich machen. Das tat er für mein Verständnis sehr gut, und deshalb leuchtet mir auch seine „argumentatio“ ein, die darin besteht, daß sie klipp und klar stellt: „Vielmehr liegt aber darin, daß der Gutsherr die Nahrung geben [lassen] und nehmen kann, wie er will, der größte Fehler dieser Einrichtung.“
Das heißt, Tamm setzte sich mit dem „bitteren Ende“ der aus der gängigen Praxis heraus geborenen „Lassitentheorie“ („wie es von Pückler gegenüber den Rohnern etc. formulierte – dass ihm alles ganz allein gehöre“) auseinander, um sie in Frage zu stellen! Er stellte die Argumente seiner Gegner stärker vor, als sie sie selbst vorzustellen imstande gewesen wären, um „dann alles zusammen mit triftigen Gründen aus dem Wege zu räumen“! Er machte sich ihre Theorie nicht zu eigen, sondern kritisierte sie.
Merke: Man macht sich keine Theorie zu eigen, indem man sie erörtert!
Zum Beispiel hat Bundeswirtschaftsminister Reiner Brüderle (natürlich FDP, was sonst) neulich vor laufender Kamera geäußert, daß es in seiner BRD keinen Kapitalismus mehr gäbe, sondern eine soziale Marktwirtschaft. Wenn ich mich mit diesem Schwachsinn auseinandersetzen will, muß ich ebenfalls diesen Begriff benutzen. Ich muß ihn sezieren, ihn mit der Realität der asozialen Mißwirtschaft konfrontieren, um demonstrieren zu können, daß dahinter nichts weiter steckt als jener ganz banale Kapitalismus, der schon zu Marx’ Zeiten die Besitzlosen zwang, Muskulatur und Hirn zu verkaufen. Ein Kapitalist oder Apologet des Kapitalismus bin und werde ich dadurch noch lange nicht ...
Welche andere Rechtsauffassung als die herrschende, herrschaftliche, also die einzige verbindliche hätte Tamm denn auch in seiner Schrift erörtern sollen? Tamm behandelte Rechtsgrundlagen und keine Fragen von Gewohnheitsrecht und Billigkeit. Welche Rechtsvorstellungen in den Köpfen der überwiegend analphabetischen Untertanen existierten, war im diskutierten Zusammenhang doch gar nicht relevant. Ich könnte mir für meine bescheidene EU-Existenz auch so dieses und jenes vorstellen; übrig bleiben am Ende BGB, SGB und Durchführungsbestimmungen und sonst gar nichts.
Zum Schluß: „Tamm als Kronzeugen zur Lebensweise und Alltagskultur der Bauern zu demontieren“, halte ich für vollkommen überflüssig. Zum einen weil er sich dazu gar nicht geäußert hat; zum anderen, weil seine – ohnehin relativ wenigen – konkreten Aussagen zu den Lebensumständen der Muskauer Heidebauern so authentisch und glaubwürdig sind wie der ganze Mann. Gestützt werden seine Beobachtungen zur Armut der überwiegend sorbischen Bauern durch den bekannten, ebenso oft wie Tamms Schrift zitierten Bericht des Soldaten Fleck aus der Zeit der Napoleonischen Kriege und indirekt auch ergänzt durch die Aussage in irgend einer neueren Publikation, die ich im Moment nicht finden kann, wonach die Organisatoren einer ersten Ausstellung zur sorbischen Alltagskultur wider Erwarten große Mühe mit der Beschaffung von Exponaten hatten, weil sich noch Jahre nach Tamm in den sorbischen Haushalten kaum etwas Entbehrliches finden ließ. – Fast vergessen: Daß der alte Bauer Nepila wegen eines ihm vorenthaltenen daumengliedgroßen Stückchens Butter seitenlang ins Lamentieren geraten konnte, spricht diesbezüglich ja ebenfalls Bände.
Die Sache mit der Rhetorik hatten wir schon ...
Peter, ich kann nur hoffen, daß Du die Schulschriften gründlicher studiert hast als „Noch etwas über Leibeigenschaft, Erbuntertänigkeit und Laßgüter in der Lausitz“. Und so rufe ich Dir mit Deinen Worten zu: „Bleibe im Lande und nähre Dich redlich“ – biF
(21.01.2011)
Anmerkungen
1 S. dazu: Orphal, Horst: „Die Frondienste der Bauern und ökonomische Reformpläne in der Gründungsgeschichte der Oberlausitzischen Gesellschaft der Wissenschaften (1779-1806).“ In: Sächsische Heimatblätter 30 (1984) 2. Hrsg. Kulturbund der DDR. Bautzen 1984; S. 84-90. Und: Tschentscher, Ralf: Geschichte der Oberlausitzischen Bibliothek der Wissenschaften Görlitz bis 1970. Diplomarbeit. Typoskript. Leipzig: Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur 1998. OLBdW LX 655a; S. 21.
2 Günter Mühlpfordt: „Außenseitertum, Typologie und Sonderfall: Karl Friedrich Bahrdt – Stimme der schweigenden Mehrheit.“ In: Außenseiter der Aufklärung. Internationales Kolloquium in Halle a. d. Saale 1992. Hrsg. Günter Hartung. Frankfurt am Main; Berlin; Bern; New Yorck; Paris; Wien: Peter Lang 1995. (Bremer Beiträge zur Literatur- und Ideengeschichte, Bd. 14.); S. 75-107.
3 Der Radikalaufklärer Bahrdt wurde als Theologieprofessor in Leipzig mundtot gemacht, indem man ihm unterstellte, mit einer Prostituierten ein uneheliches Kind gezeugt zu haben.
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