Andreas Tamm
Die vollständige Biographie
Von Bernd-Ingo Friedrich
„... im System wie neue Stifte in einer Uhr wenn Zähne in den Rädern fehlen“,
aus Tamms Kommentar zu Johann Gottlieb Müllers Abhandlung
„Ob die Erde von Engeln bewohnt gewesen sei?“
Die Schrift „Noch etwas über Leibeigenschaft, Erbuntertänigkeit und Laßwirtschaft in der Lausitz“ wurde schon oft zitiert, doch ihr Autor Andreas Tamm, der nicht nur der Verfasser dieser einen Schrift war, wird mit dieser Veröffentlichung erstmals angemessen gewürdigt. Eine grundlegende Studie, der auch die vorliegenden Monographie ihre Entstehung verdankt, ist ihrer Spezifik wegen leider viel zu wenig bekannt. Es handelt sich dabei um:
Bettina und Lars Clausen. „Pro Memoria Andreas Tamm”. In: Zu allem fähig. Versuch einer Sozio-Biographie zum Verständnis des Dichters Leopold Schefer. 2 Bde. Frankfurt am Main, Bangert & Metzler 1985; Bd. 1, S. 119-140.
Auf diese, die wichtigste Quelle, wird vielfach Bezug genommen. Sie wird im folgenden nur kurz „Clausen/Clausen“ genannt. Ihre Lektüre ist nicht bequem, aber überaus lohnend. Die Autoren haben darin an Material zusammen getragen, was man nur tragen kann und mehr an Quellen benannt, als man mitunter vertragen kann, so daß es ein anstrengendes Vergnügen war, ihrer Anregung zu folgen und sich unter Benutzung ihrer Hinweise eingehend mit der Zeit und der Person Tamms zu beschäftigen. Dafür sei Ihnen an dieser Stelle gedankt.
Der umfangreiche Anmerkungsapparat des folgenden Textes ist auf der Website Anmerkungen zur Biographie untergebracht, so daß er in einem zweiten Fenster mitgelesen werden kann. Diese Anmerkungen parallel zu lesen empfiehlt sich, weil sie u.a. Einkommens- und Preisvergleiche enthalten, die wesentlich zum Verständnis der prekären Lebensumstände Tamms beitragen.
Johann Andreas Tamm wurde am 1. Januar 1767 in Merseburg geboren. Die Stadt hatte zu jener Zeit 4052 Einwohner über 10 Jahre, zumeist kleine Handwerker wie Bäcker, Fleischer, Schmiede, Maurer, vor allem Leineweber, sowie einige wohlhabende Adlige des Hofes und deren Bedienstete.1 De facto existierte dieser Hof jedoch nicht mehr, denn nach dem Tode des letzten Sachsen-Merseburger Herzogs im Jahre 1738 wurde das Merseburger Domstift zwar noch durch den sächsischen Kurfürsten als Administrator übernommen, doch den kümmerte das wenig. Im Ort gab es viele Bettler, und die Armut verbreitete sich in einem Maße, daß eine städtische Armenordnung erlassen und ein Bettelvogt angestellt werden mußte. Die Chroniken berichten aus jenen Jahren, in denen die Tamms in Merseburg lebten, mehrfach über Hochwasser, Mißernten und immer wiederkehrende große Teuerungen.

Der Vater Johann Gottfried Tamm war 1765 mit seiner Frau Regina Elisabeth, einer geborenen Heubner, als Pastor nach Merseburg gekommen. Die Kommune bezahlte für seinen Umzug 5 Thaler 12 Groschen und 8 Pfennige, später noch einmal 12 Groschen für den Transport des Hausrats.2 Gottfried Tamm wurde Pfarrer an der Kirche St. Viti in der damals noch selbständigen Vorstadt Altenburg. Während seiner Amtszeit wurden die drei Glocken der Kirche umgegossen, von denen die mittlere mit seinem Namen noch existiert. 1775 soll der Pfarrer Tamm bemängelt haben, daß viele Eltern ihre Kinder nicht regelmäßig zur Schule schickten, die Jugend oft vom Fastenexamen fernbliebe und ihm das sogenannte Osteropfer von 18 Pfennigen häufig nicht gegeben würde.3 Die Familie Tamm wohnte im Haus Nr. 38, was heute Unteraltenburg 14 entspricht, und die bereits erwähnte Zählung von 1778-80 ergab vier Personen und zwischen vier und zwölf Schafe. 1780 wurde Gottfried Tamm nach Glesien berufen, einem Dorf im Amte Delitzsch, wo er als Pfarrer bis 1805 blieb.4 Regine Elisabeth Tamm schenkte ihrem Mann insgesamt elf Kinder, von denen in der Folge jedoch nicht eines die Mutter überlebte. Auch der Mann starb noch vor ihr.5
Andreas Tamm und sein älterer Bruder Johann Gottlieb – er hatte den Namen des Vaters bekommen - wuchsen zusammen auf. Sie erhielten ihren ersten Unterricht durch den Vater. Während er sich um Latein, Griechisch, Französisch, Geschichte und Geographie kümmerte, wurden für Schreiben, Rechnen, Musik und Tanzen zusätzlich Privatlehrer engagiert.6 Am 4. April 1780 wurden die Brüder in das Domgymnasium Merseburg aufgenommen. Zwei Jahre später, im April 1782, vermerkt das Verzeichnis der Hörer des Rektors Hoffmann, dessen und des Konrektor Wagners Lektionen sie besuchten, die Bewerbungen der Tamm-Brüder an der Universität Leipzig.7 Gottfried entschied sich für die Theologie, Andreas bewarb sich für ein Jura-Studium. Die Wege der beiden trennten sich. Von Johann Gottlieb, dem späteren Pfarrer in Ludwigsdorf bei Görlitz, wird noch einmal kurz die Rede sein.
Alles in allem scheinen Tamms frühe Jahre in Elternhaus und Internat recht gute Jahre gewesen zu sein. Er wuchs materiell gesichert auf. Über den Beruf seines Vaters und durch eigenes, aufmerksames Beobachten lernte er aber auch das Leben derer auf der Schattenseite kennen und erwarb sich ein aufrichtiges Mitgefühl für die vom Schicksal Benachteiligten. Das tiefe, aus seinen Schriften und Briefen sprechende Gefühl der Liebe zum Nächsten erhielt er sich durch alle Widrigkeiten hindurch. Es war der Schlüssel seines Erfolges bei all jenen, die sich auch ihm gegenüber aufschlossen.

Andreas Tamm wurde am 26.09.1783 an der Universität Leipzig immatrikuliert.8 Leipzig war noch immer das Klein-Paris, das Goethe sich im Faust so lobte, und bildete noch immer seine Leute. Hier gab es mehr Bibliotheken, Buchhändler und Antiquare als anderswo, freilich und zum Ärger der Professoren auch mehr Kneipen, und die erste, 1765 von Philipp Erasmus Reich gegründete Buchhandlungsgesellschaft hatte hier ihren Sitz. In die aller Welt offene Stadt waren vor dem 7jährigen Krieg 2 – 3000 Gäste jährlich zu den Messen gekommen, gegen Ende des 18. Jahrhunderts hatte sich ihre Zahl auf 5 – 7000 erhöht.9 Sie brachten nicht nur ihre Waren, sondern auch neue Ideen und geistige Anregungen mit. Leipzigs rabiate Theologen, die den Wegbereitern des Fortschritts das Leben sauer gemacht und sowohl den Naturrechtsphilosophen Christian Thomasius, der hier als erster 1688 eine Vorlesung in deutscher Sprache hielt, als auch den pietistischen August Hermann Francke aus Leipzig vertrieben hatten, konnten nicht verhindern, daß die Ideen der Aufklärung in Leipzig Fuß faßten. Mit Halle und Berlin gehörte es zu den Zentren der deutschen Aufklärung, die hier durch die Nähe Halles als Zentrum des Pietismus eine eigentümliche Ausprägung erfuhr. Leipzigs Universität war eine der renommiertesten weit und breit. Christian Wolff hatte an ihr habilitiert, Gottsched und Gellert hatten hier gelehrt, Fichte hatte in Jena und Leipzig studiert. Als Tamm sein Studium aufnahm, hatte sein künftiger Kollege an der Muskauer Stadtschule, der Kantor Ernst August Gottlob Zier, noch zwei Semester Theologie vor sich, sein künftiger Zögling sollte später ebenfalls sein Glück in Leipzig versuchen. Nebenan, bei Halle, betrieb der radikale Aufklärer und geschaßte Theologe Carl Friedrich Bahrdt seine Schänke, dessen zusammen mit dem Leipziger Verleger Degenhardt Pott gegründete Deutsche Union alles und jeden verlästerte. Um 1790 lehrten in Leipzig eine ganze Reihe der namhaftesten Professoren Deutschlands, unter ihnen der Mathematiker Abraham Gotthelf Kästner, von dem bereits die berühmten „Sinngedichte“ (1782) erschienen waren, und der gebürtige Muskauer Professor der politischen Ökonomie Nathanael Gottfried Leske, Verfasser der Reise durch Sachsen (1785) und einer der ersten, der offene Kritik an der Leibeigenschaft wagte.10
In Tamms Nachruf werden u.a. Dr. August Friedrich Schott, bei dem er „einige Streitsätze verteidigte“, und der Hofrat Wenk genannt. Aus Tamms Leipziger Zeit existieren außer seiner Immatrikulation keine weiteren Belege. Zeugnisse, Abgangsbescheinigungen oder ähnliches sind aus dieser frühen Zeit nicht überliefert, auch gibt es keine Nachweise über besuchte Vorlesungen oder andere Lehrveranstaltungen und dergleichen. Laut Matrikel hat Tamm keine akademischen Grade erworben. Damit wäre eine Studiendauer von ungefähr zwei Jahren anzunehmen, denn danach wurde in der Regel der erste akademische Grad, der Bakkalaureus erworben.11 In Tamms Nachruf wird jedoch eine Dauer von drei Jahren und sechs Monaten genannt. Allerdings werden auch darin keine erworbenen Qualifikationen erwähnt, ebenso wenig in späteren Briefen Tamms. Vermutlich war sein Studiengang unregelmäßig, was bei den Vermögensverhältnissen des Vaters, wie sie andeutungsweise in dem Aufsatz zur Kulturgeschichte Glesiens beschrieben werden , nahe liegt, und was auch den fehlenden Abschluß plausibel machen würde.12 Da Tamm angibt, erfolgreich Examen in Jura abgelegt zu haben, muß er jedoch zumindest den Magister der Artisten-, der späteren Philosophischen Fakultät erlangt haben, denn für ein Weiterstudium an den drei höheren Fakultäten Theologie, Jura und Medizin war der Magister dieser Fakultät Voraussetzung.13

Tamm verließ Leipzig im Frühjahr 1787 und nahm eine Stelle als Registrator im Justizamt Zeitz an. Wie schon seine Heimatstadt Merseburg mit Sachsen-Merseburg waren auch Zeitz und seine 4 ½ Tausend Einwohner mit dem Herzogtum Sachsen-Zeitz an Kursachsen gekommen. Herzog Moritz Wilhelm hatte es 1718 gegen eine lebenslängliche Jahresrente und die Übernahme seiner enormen Schulden verschachert. Zeitz verlor dadurch ebenfalls seine Stellung als Residenzstadt, wurde aber zum teilweisen Ausgleich dafür zur kurfürstlichen Amtsstadt gemacht. Doch der siebenjährige Krieg und die Mißwirtschaft des Grafen Brühl hatten wie für ganz Sachsen auch für Merseburg üble Folgen.
Am Schluß seiner Schrift L’esprit et le système du Gouvernement de la Saxe etc. schildert der sächsisch Geheime Rat von Ferber die Zustände nach dem Kriege: „Ohne die Verbindung mit Polen und ohne die persönlichen Verbindungen seines Souveräns wäre der Staat eine Null in der Politik gewesen. Auflösung aller Ressortverhältnisse der Regierung, Vernachlässigung aller Zweige der Verwaltung, gänzliche Verwirrung, eine Unordnung, deren Ende man nicht voraussah, Erschöpfung aller öffentlichen Kassen, Mißtrauen und Mißkredit unter den Privaten, fehlender Geldumlauf, ein sich von Tag zu Tag vermindernder Verkehr der Manufakturen, Uebel ohne Zahl und die Erwartung eines nahen Ruins bildeten das Gemälde Sachsens , als Christian Friedrich zur Regierung gelangte“. Und noch im Jahre 1791, fast vierzig Jahre nach dem Hubertusburger Frieden, schreibt der sächsische Gelehrte Heinrich von Römer: „Die Regierung des besten und sparsamsten Fürsten kann die Wunden noch immer nicht ganz heilen, die uns der Siebenjährige Krieg und die vorhergegangene Erschöpfung der Finanzen geschlagen hatten“.14
Zu den Ämtern, die im Zuge der Reorganisation der kursächsischen Verwaltungen entstanden waren und in dem Tamm nun seine Tätigkeit aufnahm, gehörte das Justizamt Zeitz. Tamms Vorgesetzter im Amt wurde „Se. Excell. der Herr Graf Jakob Friedemann v. Werther, Erb= Lehn= und Gerichts-Herr der Grafschaft Leichlingen, Neunheiligen und Eyten p. Se. Kayserl. Majt. Kämmerer; Se. Majt. von Pohlen Thürhüter; Se. Churfürstl. Durchl. würcklicher Geheimder Rath. Ao.1783 d. 10. July haben Se. Churfürstl. Durchl. unsern Herrn Grafen die erledigte Stelle eines Stift. Naumb. Cammer-Directoris in Gnaden übertragen“. 15
Der Kammerdirektor Graf von Werthern wird als geistig mittelmäßig, kleinlich, eitel, sehr empfindlich und wenig umgänglich charakterisiert.16 Als weitläufiger Verwandter der von Callenbergs und einer der Paten von Clementine von Callenberg, seit 1784 Gräfin von Pückler, stand er in enger Beziehung zum Muskauer Hof.
Schon die Diskrepanz zwischen Tamms Anlage und Neigung, seiner Ausbildung und dem, was die neue Tätigkeit von ihm forderte, war offensichtlich. E.T.A. Hoffmann, Carl Weisflog und Franz Kafka haben unter ähnlichen Verhältnissen gelitten und sie in düsteren Farben beschrieben. Hinzu kam ein Vorgesetzter, von dem ein junger, aufwärts Strebender, von hohen Idealen Getriebener wohl ähnlich angetan gewesen sein dürfte, wie umgekehrt sein pedantischer Vorgesetzter von ihm. Und so erwies sich die Suche der gerade erst 15jährigen Clementine von Pückler nach einem geeigneten Hofmeister für ihren 1785 zur Welt gebrachten Sohn Hermann für beide als, zunächst, glückliche Fügung.
Im Herbst 1789 verließ Andreas Tamm nach 2 ½ Jahren monotoner Tätigkeit zwischen Staub und Aktendeckeln das Amt und brach, nicht ohne zuvor noch ein letztes Mal kurz seine Eltern besucht zu haben, auf in eine Provinzstadt, die sich deutlich von den Städten unterschied, in denen er bisher gelebt hatte.

Im Dezember 1789 kam der Magister jur. Johann Andreas Tamm, 22 Jahre jung und voller Hoffnungen, nach Muskau in der Lausitz; in ein Nest mit nicht ganz tausend, genau: 630 Bewohnern, darunter 46 Schuhmachern und zwar nur halb so vielen, aber umso berühmteren Töpfern.17 Die Menschen lebten damals hier wie vielerorts „ ... in Scheiterhaufen, die mit Türen und Fenstern versehen sind“.18 Jede größere Stadt hatte ihr „Zornfeuer“ gehabt oder noch vor sich, und in Muskau waren die Spuren des großen Stadtbrandes von 1766 und des kleineren von 1775 noch sichtbar. Auch der Siebenjährige und der „Kartoffelkrieg“ hatten Spuren hinterlassen.19 Der Jahrhundertwinter von 1789 auf 1790 war unvorstellbar kalt. Das Wasser gefror in den geheizten Stuben, die Rinde der Bäume platzte auf, und die Vögel fielen tot vom Himmel. Der Sommer 1790 brachte dagegen eine katastrophale Dürre. Achtzehn Wochen lang fiel kein einziger Regentropfen. Um Klix herum maß man drei Ellen tief staubtrockenen Boden. Es war, als wollte das Land den Fremden warnen.20
Dem Feuer des großen Stadtbrandes entgangen waren natürlich das Schloß und einige dazu gehörige Gebäude der Standesherrschaft. Um das Schloß und seine Bewohner gruppierte sich das Leben der Stadt sowie der ganzen Herrschaft, die eine der stattlichsten der Oberlausitz und mit komfortablen Privilegien ausgestattet war wie nur wenige im Reich. Wenn auch die Kleinststadt Muskau in der dünn besiedelten Landschaft eine Menschenansammlung genannt werden konnte, im Vergleich zur Einwohnerdichte in ganz Deutschland befand sie sich doch wesentlich unter dem Durchschnitt.21
Aber dem Neuankömmling blieb vorerst wenig Gelegenheit zu langer Weile, denn im Schloß wartete eine harte Nuß auf ihn. Der kleine Erbgraf, ganze fünf Jahre alt, war den Eltern und Bediensteten längst über den Kopf gewachsen, und Tamm sollte ihn bändigen. Rückblickend schreibt der Jugendliche Graf Hermann von Pückler-Muskau in einem Brief an den Vater über seine Erziehung: „In den frühesten Jahren meiner Kindheit (...) finde ich mich in den Händen theils roher, theils dummer Bedienten, die mich ziemlich nach Gefallen behandelten, und unter der Ober- Aufsicht einer Mutter, die ohne selbst zu wissen warum, mich bald schlug bald liebkoste, und oft mit mir spielte wie ein Kind mit seiner Puppe. Du, lieber Vater, warst zu jener Zeit zu sehr mit Sorgen, Kummer und Geschäften überhäuft, um ein aufmerksames Auge auf ein Kind zu haben, das Du bei seiner Mutter gut aufgehoben glaubtest. Danach sorgtest Du für einen Hofmeister, und Du warst glücklich in seiner Wahl. Gewiß, hätte ich den braven Tamm behalten können, vieles wäre jetzt anders; der gute Mann hatte aber den Fehler, zu sagen was er dachte; Damen wollen lieber geschmeichelt sein, meine Mutter konnte sich nicht mit ihm vertragen, und er – ging“.22
Doch ganz so einfach wie in diesem wohlwollend-toleranten Resümee lagen die Dinge nicht, denn Tamms Geradlinigkeit war nicht das einzige Problem, und auch der kleine Graf mochte seinen Hofmeister zunächst gar nicht so gut leiden.
Der Hofmeister war ein kulturgeschichtliches Phänomen des 18. Jahrhunderts. Der Adel hatte erkannt, daß auch er künftig ohne Bildung nicht mehr auskommen würde und schickte sich teils widerwillig in das Unvermeidliche. Allerdings kannte er das öffentliche Schulsystem nur zu gut, war es doch von ihm installiert und instruiert, und zog es daher vor, seinen eigenen Nachwuchs von ausgesuchten und eigens dafür angestellten „Informatoren“ unterrichten zu lassen. Dabei ist Unterricht im weitesten Sinne zu verstehen. Er beinhaltete neben der religiös bestimmten Erziehung und dem speziell für das höfische Leben unerläßlichen Reiten, Fechten und Tanzen vor allem Lebensklugheit und Gewandtheit im gesellschaftlichen Verkehr, von Christian Weise unter dem Begriff „Politik“ zusammengefaßt.23
So hatte sich allmählich ein neuer Berufsstand entwickelt, der auch an den Universitäten gefördert wurde. Gellert bot in Leipzig Vorlesungen über die Pflichten eines Hofmeisters an und unterhielt eine weitreichende Korrespondenz zur Vermittlung von Hofmeisterstellen, was ihm natürlich auch zusätzlich geschäftlichen Erfolg und gesellschaftlichen Einfluß verschaffte. Darüber hinaus hatten die verschiedensten Strömungen der Aufklärung seit dem Ende des 17. Jahrhunderts eine umfangreiche Literatur zur Anleitung von Fürstenerziehern, Hofmeistern, oder Informatoren, hervorgebracht. Sogar Brecht hat sich mit seiner Bearbeitung des Stückes von Lenz noch des Themas angenommen.24 Hofmeister waren z.B. Herder, Hölderlin, Seume, Lenz, Johann Karl Wezel und viele andere. Zumeist waren es ältere Studenten und junge Akademiker, die sich von einer solchen Stellung Protektion und damit förderliche Impulse für ihre weitere Karriere erhofften; Herder träumte gar davon, als Minister der Zarin Katharina II. genügend Macht und Einfluß zu bekommen, um seine Idealvorstellungen einer aufgeklärten Gesellschaft in die Praxis umsetzen zu können. Er wurde genauso enttäuscht wie die anderen Erzieher adligen Nachwuchses mit ähnlichen Ambitionen.
In der handschriftlich überlieferten Instruktion für einen Hofmeister, die vermutlich Graf Hermann von Callenberg verfaßte, finden sich zu dessen Aufgaben folgende Bemerkungen: „Recht und Wohl leben, ist die höchste Glüchseeligkeit. Daßelbige aber Zuerlangen, stehet nicht in unserm Vermögen. Weil alle Menschen, sonderlich die Jugend, mehr zum Lastern alß zur Tugend geneigt seyn, dahero solcheß Erstlich von Gott zuerbitten, und hernach eine gute und fleißige Information ( welcheß das Fundament deß gantzen Lebenß ist ) von Nöthen thut. Eß ist aber viel mühsamer, auch gefährlicher, Junge Herrn, alß gemeiner Leuthe Kinder zu informiren. Denn weil sie nicht auf eine pedanthische Arth, wie der Cavaliemm meldet, müßen informiret, darzu nur viel Zeit vergebenß eufgewendet und verlohren gehet, sondern sofort ad studia nobiliora dem genio nostri temporis quadrantia, angeführet werden. So muß man sich umb gelehrte Informatores umbthun, und deßhalben keine Kosten sparen. Eineß Hofmeisterß oder Informatoris Vornehmste qualitaeten bestehen aber sonderlich darinn, daß Er gottfürchtig, Tugendhaft, gelehrt, aufrichtig, sittsam und Verständig, ein wohlerfahrner Politicus, Ein Liebhaber der Justitz und der Spraachen kundig sey. Eß soll aber Ein Informator oder Hofemeister Dreyerley wohl in acht nehmen, wenn Er in seiner Information oder Auferziehung seineß Jungen Herrn wohl reüssiren will.
1. Daß Er Seinem Untergebenen nicht zu hart sey, damit Er ihm nicht gehäßig und feind werde
2. Soll Er ihm auch nicht zu weich seyn, damit der Junge Herr nicht verzärtelt werde, und der Hofmeister seinen respect verliehre
3. Soll Er des Jungen Herrn Naturel und Humeur wohl exploriren und ausforschen, dahero seineß Untergebenen Zarteß ingenium nicht überhäuffen, absonderlich mit Vielem außwendig Lernen maceriren und carnificiren, damit Er dem Studieren nicht feind werde, sondern mit Lust und Liebe die Studia treibe“.25
Dem schließen sich 11 ½ Seiten methodische Hinweise und Vorschläge nebst Erörterungen der verschiedensten Lehrbücher an. Zeigt dieser knappe Auszug bereits, wie hoch allein die Anforderungen an die fachliche Qualifikation waren, so war die Stellung des Hofmeisters obendrein heikel wie kaum eine andere. Der sonst auf die strikte Scheidung der Stände dringende Adel, selbst nicht in der Lage, die Erziehung seiner Kinder zu leiten, war bei dem umfangreichen Erziehungsprogramm gezwungen, Bürgerliche nicht nur im Hause, sondern selbst bei Tische zu dulden. Das führte von vornherein zu Spannungen. Man war nicht mehr unter sich und mußte obendrein befürchten, daß zusammen mit dem Eindringling auch unliebsame Ideen ins Haus kamen. In seiner eigentlichen Tätigkeit war der Hofmeister Ratgeber zweier Elternteile mit meist divergierenden Ansichten hinsichtlich der Erziehung ihrer Schützlinge. Um den Preis seiner Stellung war der Hofmeister gezwungen, sich mit allen Parteien gut zu stellen. Einen solchen Spagat schaffte ein Untergebener nur unter gänzlicher Aufgabe der eigenen Persönlichkeit, oder er mußte scheitern. Bei alledem war die Entlohnung der Hofmeister in die völlige Willkür der Herrschaft gegeben und daher in der Regel, wie nach dem bereits Ausgeführten nicht anders zu erwarten, mehr als jämmerlich. Das ganze Ausmaß der Kalamität, in die sich ein Hofmeister versetzt finden konnte, beschreibt Adolph Freiherr von Knigge in seinem Klassiker Über den Umgang mit Menschen.26
Die Sterne Tamms standen in jeder Hinsicht ungünstig, denn er hatte von Anfang an alle Beteiligten gegen sich: die viel zu junge Mutter mit ihren stetig wechselnden Einfällen, den gleichgültigen Vater und schließlich den renitenten Hermann, der es bereits gut verstand, die bestehenden Differenzen für sich auszubeuten.
Was aber letztlich zu seiner Versetzung führte, schrieb der Muskauer Dichter und Komponist Leopold Schefer später in sein Tagebuch: „Der Hofprediger zieht heut ab. ... Man beschuldigt diesen Geistlichen, daß er mit der Gräfin hier in einem nur zu weltlichen Verständniße gelebt habe. Wie mag er geglüht haben, wenn er mußte von Hurerey u. Ehebruch predigen, u. sie saß dort oben mit verschlingenden Blikken. Wie unverschämt von der Frau daß sie heute den gewiß gerührten Mann so stören so erinnern will an etwas das in der Erinnerung demüthigend ist – denn die Verblendung hat aufgehört und das Todtengerippe der Sünde steht jetzt unverschleyert da. Ein wahres Gut ist das was immer ein Gut bleibt“.27
Mit dem Hofprediger meinte Schefer Tamms Vorgänger im Schulamt und Nachfolger im Hofmeisteramt, Carl Friedrich Brescius. Die kapriziöse, von ihrer Zweckehe mit dem 16 Jahre älteren, etwas bräsigen Pückler enttäuschte Gräfin hatte sich den 3. Prediger der Stadtkirche und Rektor der Stadtschule zum Gespielen auserkoren und die Angelegenheit in ihrem Sinne zu regeln gewußt. Sie holte sich Brescius auf das Schloß und setzte kraft ihrer Collatur als Standesherrin kurzerhand Tamm an dessen Stelle – ein Schachspiel auf Herrenart. Nun war allerdings von alters her die Besetzung der Kirchenämter in Muskau Sache der Kirche selbst. Seit der Schaffung der dritten Predigerstelle zur Zeit der Gründung des Konsistoriums um 1680 und der damit verbundenen Stelle des Rektors war ein sensibles Entlohnungsgefüge entstanden, bei dem der Schulrektor auch eine Reihe von Aufgaben in der Kirche zu übernehmen hatte, die bares Geld einbrachten, und das grundsätzliche Eingriffe schlecht verkraftete. In dem bereits erwähnten Aufsatz über Glesien wird ein solcherart entstandener Streit beschrieben. Für Tamm bedeutete die Versetzung, daß er wiederum in eine Position geriet, in der er von vornherein auf Widerstände stieß. Man beugte sich dem Druck der Mächtigeren und ließ den Schwächeren, beileibe nicht offen, seinen Verdruß fühlen. Die folgenden Jahre im Schuldienst waren für Tamm bis an die Grenze des Erträglichen angefüllt mit Arbeit, gesundheitlichen Problemen und existentiellen Nöten. Zugleich waren sie die Jahre seiner größten Produktivität.
Am 12. Oktober 1790 hielt Tamm seine öffentliche Probelektion, über das Ereignis eine Woche darauf berichtete das Lausitzsche Magazin: „Mußkau. Alhier geschah, am 19. Oct. von dem Hrn. Superintend. J. G. Vogel die feyerl. Einweisung des voc. Rectors, Hrn. Joh. Andreas Tamm in sein neues Schulamt; Von dessen Lebensumständen, so wie überhaupt von den seit kurzen bey der hiesigen Stadtschule geschehenen Veränderungen, als auch von dem Tode des verdienten Cantors Hrn. Kopp’s, und von seinem Nachfolger im Amte, Hrn. Zier, wir das wesentliche nächstens nachholen wollen. Der zeitige Hof= und Mittagsprediger Hr. M. Brescius, welcher, wie seine Vorfahren im Amte, seit 1766 zugleich Rector der Stadtschule mit war, hatte, aus bewegenden Ursachen, gebethen, daß das Rectorat wiederum vom Mittagsprediger Amte, wie es ehedem, vor 1766 immer separirt gewesen, getrennet werden, und ihm erlaubt werden möchte, den Schuldienst niederzulegen, damit er sich dem Hof= und Mittagspredigeramte allein widmen könnte. Seine Bitte ward ihm gewähret, und der zeitherige geschickte und gelehrte Erzieher und Hofmeister des jungen Grafen, Hr. Tamm, wünschte, bey allen anderweitigen vortheilhaftern, auch von auswärts, erfolgten Anträgen, welche ihm während dieser Zeit geschahen, dieses vacante Rectorat. Er erhielt, zu dem Ende, am 12. Oct. die gewöhnliche Probelektion in der Stadtschule; ward darauf am 15ten Oct. im Consistorio examinirt, erhielt von der Hochgräfl. Herrschaft die Vocation, und ward am oben benannten Tag feyerlich eingewiesen. Die Gegenwart der Hochgräfl. Herrschaft, der dasigen Noblesse, Damen und Herren, auch auswärtige, u. der Vornehmen aus der Stadt machten den Act. scholast. noch feyerlicher. Der Anfang geschah mit einem Choral u. schönen Musik von dem Hrn. Cant. Zier. Dann betrat der Hof= und Mittagspred. Hr. M. Brescius, den Katheder u. hielt eine, zwar schmucklose, aber recht herzliche und rührende Abschiedsrede an seine zeitherigen geliebten Schüler, wobey auch den kleinsten Kindern Thränen der dankbaren Wehmut entfielen“ usw.28
In der Biographie seines Vorgängers Brescius, der, unterstützt auch durch die Gräfin Pückler, Karriere gemacht hatte und zuletzt General-Superintendent und Konsistorialrat in Frankfurt an der Oder war, gibt es über die Arbeit des Muskauer Schulrektors den folgenden Bericht: „(...) die große Anstrengung griff auch seine Gesundheit sehr an. In einer einzigen dumpfen, spärlich erhellten Schulstube mußte er an 160 Kinder von fünf bis funfzehn Jahren gleichzeitig, täglich sechs Stunden lang unterrichten. ‚Unter allen Lasten des Schulamtes’, schreibt er, ‚war mir keine drückender als die zweckwidrige Einrichtung, daß alle Kinder, bei ihren so verschiedenen Fähigkeiten und Kräften, Kenntnissen und Jahren in einer Klasse zusammen genommen wurden, und von dem Größten bis zum Kleinsten allen öffentlichen Lehrstunden beiwohnen mußten. Dieser einzige Umstand ist hinreichend, den besten Lehrer zu ermüden und den Nutzen seiner Anstrengung fast ganz zu vereiteln.’ Welche Resignation gehörte dazu für einen klassisch gebildeten Mann, der die reine, heitre Luft Griechenlands und Italiens geathmet hatte, in einer dunstigen Stube unter dem Gesurre von anderthalbhundert Kindern die ersten Elemente der Volksbildung zu lehren und doch dabei Muth und Amtsfreudigkeit zu behalten. (...) So lange währte glücklicherweise die Prüfungszeit für unseren Brescius nicht. Nach zwei Jahren wurde er aus dem Fegfeuer erlöst“.29
„Der Rektor einer kleinen Stadtschule hat, wenn er alle zufälligen Einkünfte mit rechnet, kaum hundert Thaler des Jahres einzunehmen“.30 Diese Feststellung stammt wiederum von Brescius selbst. Er führt dazu weiter aus: „Was fängt der arme Mann mit diesem Gehalt, bei dem hohen Preise der Lebensmittel (...) selbst wenn er ledig bleibt, zuerst an? Er darf nur ein Paar Mal Gevatter stehen müssen und ein Vierteljargehalt ist hin.31 Er ist gezwungen, um eine recht sündliche Kleinigkeit Privatstunden zu geben (...) Noten zu schreiben (...) seine Gesundheit zu Grunde zu richten (...) in ein Handwerk zu pfuschen und wird, bei dem Mangel einer guten Schulbibliothek, um so weniger im Stande seyn, mit dem Zeitalter fortzurüken, je weniger er sich gute, obgleich noch so unentbehrliche Bücher anschaffen kann“.
Hier finden sich beinahe wörtlich die Klagen Tamms aus seinen Briefen wieder. Er selbst gab seine „jährlichen Revenuen“ mit 130 Talern an,32 die zufälligen Einkünfte eingerechnet, wie Einnahmen aus dem Privatunterricht, den er u.a. Leopold Schefer erteilte, dessen Vater sofort die Gunst der Stunde erkannt und genutzt hatte, für seinen Sohn einen ausgezeichneten Lehrer zu günstigen Konditionen engagieren zu können.33 Gleichzeitig erhielt Brescius als Hof- und Mittagsprediger bei freier Wohnung und freiem Mittagstisch ein Jahresgehalt von 120 Talern, außerdem verfügte er über großes handwerkliches Geschick und konnte freie Zeit nutzen, um zum Nebenverdienst physikalische Instrumente herzustellen.34
„Die Art, auf welche dieses sparsame Einkommen zusammengetrieben wird, ist meistentheils äußerst demüthigend, oft lächerlich, nicht selten dem guten Herzen des Lehrers unerträglich. Bald muß er für einige Pfennige den Leichenzug anführen, bald sich hinter das Ansehen eines Papstes verbergen, um durch öffentliche Mishandlung veralteter Lieder dem Bürger einige Groschen abzuloken, bald den geringen Lohn, um welchen er arbeitet, den unbilligen Eltern seiner Schüler mit Strenge abmahnen“usw. „Dies alles wirkt mehr, als man glaubt, auf die Herabwürdigung seines Ansehens, wenigstens in den Augen der Menge“ usw. Und „Jezt gibt das Kind vierteljärig 4 bis 6 gr. für den öffentlichen, 8 gr. für den Privatunterricht (der Leztere braucht aber nicht besucht zu werden)“.
Soweit wiederum Brescius. Das Schulgeld hatte sich der Lehrer mit dem Kantor zu teilen, der einen Teil der Unterrichtstunden leistete. Ein Fixum gab es nicht, auch die Naturalien, die auf dem Lande einen Teil der Einkünfte ausmachten, entfielen in der Stadt. Für Tamm, der kein Geistlicher war, entfielen zudem die Einkünfte, die mit dem Kirchenamt verbunden waren. Tamm ging in seiner Schulschrift darauf ein, und auch Brescius setzte sich in seinem „Zuruf“ usw. damit auseinander und versuchte, Möglichkeiten einer Umverteilung zu entwickeln. So gab es z.B. für den Kantor vertragsgemäß noch zwei Umgänge im Jahr, deren Einnahmen einen Teil seines Gehaltes ausmachten. Die Umgänge zu Neujahr und Gregorius (12. März) wurden erst nach dem Tode des Kantors Zier 1821 als unzeitgemäß abgeschafft und durch ein angemessenes Aufgeld abgelöst. An vielen Schulen war es üblich, daß die Lehrer ein reguläres Handwerk betrieben, was in den Dorfschulen so weit ging, daß die Lehrer sich um ihr Gewerbe kümmerten und den Unterricht ihrer Meinung nach geeigneten Personen übertrugen. Das Ergebnis fiel entsprechend aus. Noch 1817 heißt es in dem Bericht einer Schulinspektion: „9. Im ganzen ist das Schulwesen in der oberen Gegend der Provinz, um und über Görlitz, in ziemlich gutem Stande, in der Gegend oberhalb Laubans, im Queiskreise an der schlesischen Grenze am besten und in den niederen Heidegegenden schlechter. Am allerschlechtesten aber in der Herrschaft Muskau“.35 Nach Willi Boelcke gab es um die Mitte des 18. Jh. in der Standesherrschaft Muskau Dörfer, in denen kein einziger Bauern lesen konnte.36
So wie die Entlohnung der Schulleute war es ebenfalls weitestgehend den Herrschaften überlassen, was und wie an den Schulen gelehrt wurde. Die von Kurfürst August erlassene Schulordnung für Kursachsen war ununterbrochen gültig von 1580 bis 1773, nicht ihrer Güte, sondern der Gleichgültigkeit wegen, die man dem Schulwesen allgemein entgegenbrachte.37 Im Markgraftum Oberlausitz wurde 1770 eine Schulordnung publiziert, die jedoch nie zur Anwendung gelangte.38 (In dieser stehen übrigens zwei Seiten der üblichen Hudelei des hohen Landesherren einer halben Seite gegenüber, die Bezahlung der Schulmeister betreffend. In den überlieferten Muskauer Ordnungen findet sich dazu überhaupt nichts.) Die Muskauer Schulordnung von 1736, die verschiedene Verfasser ohne Quellenangabe zitieren, scheint es tatsächlich nie gegeben zu haben. Die „Kirchen- und Schul- Ordnung der Standes-Herrschafft Mußkau d.d. 24ten Juny 1762“ jedenfalls wurde ihrer Präambel nach erlassen, um die „... de ao: 1698 promulgirte Mußkauer Kirchen- und Schul-Ordnung zu renoviren ...“ usw, eine dazwischen erwähnt sie nicht.39
Johann Karl Wezel, ein Zeitgenosse Tamms, der sich im benachbarten Bautzen eine zeitlang als Hofmeister durch das Leben schlug, faßte die Situation in die Worte: „Endlich besann sich Samar-ka oder wurde vielmehr gewahr, daß der größte Teil der bisherigen Lehrer von dem Auswurfe des Volks aus ökonomischen Gründen hergenommen wurde, daß diese Beschäftigung dadurch in eine große Verächtlichkeit geraten war und darum kein Mensch von Talenten und Geschicklichkeiten sich dazu begab, der nicht durch widrige Umstände gleichsam darein verstoßen wurde. Die besten Gesetze, sagte er sich, müssen daher ohne Frucht sein, weil dieser elende Haufe teils zu träge, teils zu ungeschickt ist, sie mit Vernunft und Überlegung ins Werk zu setzen. Man muß dem Staate eine hinlängliche Anzahl guter Lehrer bilden und durch Ehre und Belohnungen Genies anlocken, sich dazu bilden zu lassen. Es ist eine Sache, die den Vorteil des ganzen Staats betrifft! Der Staat muß also die Unkosten der Anstalten tragen“.40
Reformen waren dringend notwendig geworden. Dieser Aufgabe nahm sich auch die 1779 von Karl Gottlob Anton und Adolph Traugott von Gersdorf gegründete Oberlausitzische Gesellschaft der Wissenschaften zu Görlitz an.41 Am 29. April 1791 wurde Andreas Tamm deren Mitglied. Zu ihren Mitgliedern gehörten schon einige Muskauer: Karl Brescius, der Hofprediger Neumann, Superintendent Vogel, Hofrat Röhde und der Standesherr Hermann Graf von Callenberg, der auf Betreiben Vogels als Präsident der Gesellschaft gewählt worden war. Auswärtige Mitglieder, die zu Muskau in Beziehung standen, waren der Professor Leske und Johann Gottlieb Fichte aus Rammenau, der in der Zeit seiner Hauslehrertätigkeit in Wolfshain des öfteren zu Gast beim Vater Leopold Schefers war.

Die Gesellschaft hielt jährlich jeweils im Frühjahr und Herbst zwei Versammlungen ab. Insgesamt fünf mal ging Tamm den Weg nach Görlitz und zurück zu Fuß, stets einige Entschuldigungszettel und Aufträge der übrigen Muskauer im Gepäck.42 (Der Graf von Callenberg, wenn er denn teilnahm, fuhr selbstverständlich in der Kutsche dorthin, denn bei aller gelehrten Kollegialität wurde Wert auf den Standesunterschied gelegt. Tamm klagte auch über Mangel an Büchern, während in der Schloßbibliothek an die 10.000 Bände standen. Statt dessen überließ er dem Grafen Bücher, die er sich selbst lediglich von Anton geliehen hatte.43) Tamm ging mit gewohnter Gründlichkeit an die Arbeit und begann, sich mit den Mißständen im Schulwesen zu befassen.
Die erste Arbeit, und die einzige zu seinen Lebzeiten gedruckte, die Tamm der Gesellschaft einreichte, war jedoch „Noch Etwas über Leibeigenschaft, Erbuntertänigkeit und Laßgüter in der Lausitz“, jene, auf die sich sein Ansehen als Historiker gründet.44 Beschäftigt man sich mit dieser Schrift und sieht sich dann die Mitgliederliste der Gesellschaft an, so zeigt allein die repräsentative Auswahl der Muskauer Mitglieder die Zwickmühle, in die Tamm auch dort wieder geraten war. Mit seinem Eintreten für die Bauern, speziell die sorbischen, und gegen die Leibeigenschaft stand er allein (der Professor Leske war weit weg) gegen die (un)heilige Allianz aus Gutsherren und Geistlichen, die gerade versuchte, mit Hilfe von Agrarreformen und einigen Reförmchen hier und da von dieser Einrichtung zu retten, was zu retten ginge.45 Die Leibeigenschaft hatte im 18. Jahrhundert gerade in den beiden Lausitzen eine besonders empörende, von vielen Zeitgenossen heftig kritisierte Form angenommen. Hier hatte man die Tatsache, daß die ab dem neunten Jahrhundert kolonialisierten Sorben und Wenden unter wesentlich schlechteren Bedingungen lebten, dazu benutzt, auch die später frei angesiedelten Bauern allmählich auf deren Niveau und dann beide weiter hinab zu drücken. Die besondere ständische Verfassung der Oberlausitz öffnete der Willkür der privilegierten Herrschaften die Tore weit, und auf ihrer Grundlage vollzog sich diese Entwicklung mit einem Ergebnis, das am ehesten mit den russischen Verhältnissen verglichen werden kann, wie sie Nikolai Gogol in seinem 1842 veröffentlichten Romanfragment Die toten Seelen beschrieben hat. Der Publizist August Gottlieb Meißner schrieb im Deutschen Museum von 1778 „Zwei Sachen“ seien geeignet, dort seine Ruhe zu stören: „Erstlich die Leibeigenschaft auf einem großen Teil von Landgütern, die, man beweise ihren Nutzen, so viel man wolle oder vielmehr so viel man kann, dennoch dem Auge des Freiheitsliebenden immer ein Stoff trauriger Betrachtungen sein muß, und dann - die Menge Sekten, die Städte und Dörfer füllt. Es gibt Örter, wo beinahe jeder Geistliche auch seinen Anhang hat, der nur seine Predigten besucht, in Kleinigkeiten die wichtigsten Unterschiede findet, auf eingebildete Christenpflicht den Bruderhaß gründet und eben diejenigen am meisten verketzert, die nur durch fast unmerkliche Abweichungen in der Denkungsart sich unterscheiden“. Sehr aufschlußreich sind in diesem Zusammenhang auch die Aufzeichnungen des Halbbauern Hanzo Njepila aus Rhone.46
Mit der Leibeigenschaft, oder Unfreiheit, Knechtschaft, Hörigkeit, Sklaverei, wie immer man sie auch nannte, haben sich deutsche Gelehrte seit der Beschreibung der Sitten und Gebräuche der Germanen durch den Römer Tacitus zu allen Zeiten befaßt,47 und zur Rechtfertigung von Verhältnissen, die unabhängig von ihrer Benennung die einen zum Arbeiten verpflichten und die andern zum Genießen berechtigen, ist viel geschrieben worden; ebenso viel dagegen. Die Frage nach ihrer Rechtmäßigkeit wurde zum ersten mal durch Eike von Repgow in seinem Sachsenspiegel (um 1230) gestellt.48
Er definierte Unfreiheit als die Beschränkung von Vermögensfähigkeit und Freizügigkeit. „Behalt ene aver de herre wante an sinen dot, he nimt sin erve na sime dode, unde sine kindere, of se na eme horet, de he na der gave gewan“ (Landrecht III, 32, § 8) und ging von dem Satz aus, daß Gott den Menschen ohne Ansehung des Standes geschaffen und durch seinen Kreuzestod erlöst hat. Nach eingehender Untersuchung (III, 42, §§ 1-5) stellte er in Artikel 42, § 6 abschließend fest, daß die Unfreiheit nicht von Gott gewollt sein könne, sich auf Zwang, Gefangenschaft und unrechte Gewalt gründe, die, zunächst rechtswidrige Gewohnheit, jetzt für Recht gelten soll. Der Staatsrechtler Pütter hingegen, mit dem Tamm sich auseinander gesetzt hatte, verteidigte sie noch im Jahre 1795 – die Revolution hatte in Frankreich längst damit aufgeräumt – u.a. unter Berufung auf Tacitus und die alten Germanen, bei denen körperliche Arbeit verpönt war, und wies darauf hin, daß auch die Kultur der Antike sich auf die Arbeit von Sklaven gründete. Er argumentierte gesetzeskonform, hielt die Scheidung der Stände für das Funktionieren der Gesellschaft notwendig und lehnte daher Veränderungen ihrer Struktur ab.49 Doch selbst wenn man der Platonschen, von der bürgerlichen Geschichtsschreibung des 19. Jahrhunderts besonders gepflegten Legende von der Arbeitsteilung zwischen Nährstand und Wehrstand Glauben schenkt (eine Abhandlung des Themas aus philologischer Sicht stellt eine derartige Arbeitsteilung generell in Frage50) und hinnimmt, daß die "Krieger" für ihre Arbeit eine ungleich höhere Entlohnung zu beanspruchen berechtigt waren, kommt man nicht umhin zu konstatieren, daß eine solche Kooperation am Ausgange des Mittelalters fragwürdig geworden war, als nämlich die Fußtruppen den Rittern den Rang abliefen und folglich die Verdienste eigentlich umgekehrt lagen. Der Bauernkrieg kann somit auch als Aufkündigung der bis dahin gängigen Praxis gelten. Sie wurde bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts nur noch durch Gewalt behauptet.
Daß diese Erkenntnis bereits im Mittelalter aufkam, wird z.B. sichtbar in dem Erlaß einer Landesverordnung zur Verbesserung der Stellung der Unfreien durch Herzog Albrecht von Preußen im Jahre 1540, die auf dem Lande jedoch vom Adel mit Erfolg sabotiert wurde.51 Die Verhältnisse wurden im Gegenteil, wie von Repgow bemerkt, etwa ab 1100 mit Hilfe des aus der Sklavenhalterei stammenden römischen Rechts auch juristisch dingfest gemacht. Die solcherart befestigte Ordnung war dem fortschreitenden Mißbrauch durch den Adel im Verein mit der Kirche ausgeliefert und war gegen Ende des 18. Jahrhunderts nicht nur rechtlich und moralisch fragwürdig geworden, sondern erwies sich zunehmend auch als ökonomisch unsinnig. Darin lag der eigentliche Grund für die Bestrebungen der aufgeklärteren Teile des Adels, nach Möglichkeiten zur Lösung ihrer Probleme in den verschiedensten Bereichen zu suchen. Man konzentrierte sich in der agrarisch geprägten Oberlausitz dabei vor allem auf die Landwirtschaft und auf die Bildung des Landvolkes, denn daß eine Bewirtschaftung des Landes auf wissenschaftlicher Grundlage mit Analphabeten nicht zu realisieren sein würde, war allmählich auch den hartgesottensten Feinden jeglicher Aufklärung klar geworden.
Nur einige wenige Landadlige der Oberlausitz hatten unter pietistischem Einfluß über ihren Schatten zu springen vermocht und gegen heftige äußere Widerstände auf ihren Gütern getan, was erst im Gefolge der Napoleonischen Kriege nach 1803 auf deutschem Territorium allgemein zu werden begann. Nikolaus Graf von Zinzendorf hatte bereits 1727 mit Hilfe ausgeklügelter Rechtskonstrukte seine Untertanen aus der Leibeigenschaft entlassen.52 Carl Adolph Gottlob von Schachmann auf Königshain war ihm 1773 darin gefolgt.53 Adolf Traugott von Gersdorff sah sich nach Bauernunruhen auf seinen Gütern im Jahre 1779 dazu veranlaßt. (In der Herrschaft Muskau zog sich die Aufhebung der Leibeigenschaft bis in die 1850er Jahre hin; die Ablösungsrezesse wurden teilweise bis mindestens 1917 verschleppt, zudem unterlaufen durch überhöhte Geldforderungen, und die Leibeigenschaft wurde faktisch verlängert durch entsprechend abgefaßte Gesindeordnungen.54) Die Mehrzahl der Gutsherren, ihnen voran die Besitzer der vier großen Standesherrschaften der Oberlausitz – Hoyerswerda, Königsbrück, Seidenberg und Muskau – waren gewillt, ihre Privilegien zu verteidigen, koste es, was es wolle. Politisch kurzsichtig glaubten sie, ihre Positionen behaupteten zu können mit Hilfe dessen, was sie für rechtens und zum Gesetz erklärten.
Für Tamm wie für viele andere stellten sich die Dinge jedoch schon nicht mehr nur juristisch oder als eine Sache der Definition dar, sondern er sah das Problem in der Unhaltbarkeit der tatsächlichen Lebensumstände der Bauern, so wie er sie vorgefunden hatte. Seine Argumentation fußte auf der Naturrechtslehre Jean Jacques Rousseaus, Grundlage der amerikanischen Verfassung, die davon ausgeht, daß dem Menschen unveräußerliche und unantastbare Rechte angeboren sind. Er vertrat in seiner Arbeit die Auffassung, daß nicht Recht genannt werden dürfe, was letztlich der Willkür Einzelner überlassen war und griff damit grundsätzliche Positionen an. Es grenzt an ein Wunder, daß der Aufsatz überhaupt gedruckt wurde. Seine nächsten Arbeiten aber blieben Manuskripte.
Mit „herrschaftlicher Erlaubnis“, was heißt, er hatte der Herrschaft die erbuntertänige Braut abzukaufen, schloß Johann Andreas Tamm am 20 Mai 1792 die Ehe mit Christiane Charlotte Strenge, der Tochter des Stadtrichters, und schon ein halbes Jahr später, am 20.September, brachte sie ihr erstes Kind zur Welt. Mit ihm, dem Sohn Eduard, begann die Zeit der finanziellen Nöte.55
Tamm arbeitete zwar noch an dem „Revisionswerk“,56 das er vermutlich mit seiner Aufnahme in die Oberlausitzische Gesellschaft der Wissenschaften begonnen hatte, mußte das Vorhaben aber Ende 1792 aufgeben .57 Stattdessen bereitete er die Eröffnung einer Privatschule vor. Mit dem Brief vom 16.3.1793, in dem auch Pläne zur Annahme des Rektorats in Reichenbach bei Görlitz erörtert wurden, schickte Tamm das Manuskript „Darf ein öffentlicher Schullehrer pp.“ an Anton. Es blieb ungedruckt liegen bis 1803.58 Mit dieser Schrift suchte Tamm sich seines Rechts auf Abhaltung von privatem Unterrichts zu versichern und allen eventuellen Einwendungen vor Ort juristisch zuvor zu kommen. Die darin angestellten Überlegungen sind in ihrer Logik bestechend und bekommen angesichts gegenwärtiger Tendenzen im Bildungswesen eine verblüffende Aktualität.
Ebenfalls im März 1793 inserierte Tamm in der Lausizischen Monatsschrift schließlich die Eröffnung seiner Privatschule.
„Anzeige eines neuen Erziehungs-Institutes. Der Herr Rektor Tamm in Mußkau ist gesonnen, einige Knaben zur Erziehung und zum Unterricht zu sich zu nehmen. Er erbietet sich, Eltern, die sein Unternehmen ihrer Aufmerksamkeit und einer nähern Nachfrage würdigen wollen, weitläufige Auskunft darüber zu geben. Die allgemeinen Bedingungen die er dabey macht sind folgende:
1) Der Zögling, den man ihm anvertraut, muß über 8 Jar alt seyn.
2) Methode in Erziehung und Unterricht muß dem Unternehmer lediglich überlaßen werden.
3) Man bezahlt für Logis, Kost, Aufsicht, Unterricht järlich 100 Rthl. und 10 Rthl. beim Eintritt zur Anschaffung des für den Knaben besonders nöthigen Meublements. Auch bringt der Knabe sein Bette mit.
4) Alle übrigen Ausgaben werden nach einer darüber zu führenden Rechnung besonders bezahlt.
Dafür verspricht er den Knaben, wenn er anders zur Bildung fähig ist, und eine hinlängliche Zeit lang bey ihm bleibt so weit zu bringen, daß er von ihm auf die Universität, ins Comtoir, oder zu einer sonstigen Bestimmung gehen kann“.59
Die Privatschule wurde ein Flop, weil er sie selbst mit seinem „zu guten“ öffentlichen Unterricht überflüssig machte. Hinzu mag gekommen sein, daß er das Stigma des vom Hofe Verwiesenen trug, die Kleinstadt war da sehr sensibel, und vielleicht war den genügsamen Provinzlern der Unterricht ihrer Kinder das Geld nicht wert. 100 Taler waren sehr viel Geld. Tamm bekam jedenfalls keinen einzigen Schüler. Was kam und die Sorgen der Familie noch vermehrte, war am 21. Januar 1794 das Töchterchen Clementine.
Alle Sorgen um die Familie und seine eigene Zukunft konnten Tamm aber nicht davon abhalten, sich für andere einzusetzen, Aufträge zu übernehmen oder sonst wie gefällig zu sein. Er verwendete sich für seinen nun im Schloß in prekärer Lage befindlichen Vorgänger Brescius60 ebenso wie für den von ihm verehrten Pastor Schmidt61 oder vom Grafen Callenberg gemaßregelte Mitglieder der Gesellschaft,62 oder gar für Callenberg selbst, der ihn oft genug für Dinge einspannte, deren Erledigung ihm unangenehm war.63 Zudem redigierte er Arbeiten von Mitgliedern der Gesellschaft, die sein Urteil offenbar schätzten; selbst Anton gab ihm nachweislich eines seiner wichtigsten Manuskripte zur Begutachtung. Die Arbeiten, zu denen er Kommentare lieferte, befaßten sich mit unterschiedlichsten Fragen aus Theologie, Naturwissenschaften und Geschichte.64
Unterdessen waren aber die Fäden gesponnen und Tamms entschlossen, Muskau zu verlassen. Aus dem Brief vom 7.4.1794 geht hervor, daß Tamm die konkreten Schritte dazu bereits unternommen hatte. Im Vertrauen auf die Verbesserung seiner materiellen Verhältnisse kehrte Tamm zu seiner ursprünglichen Profession zurück und gab dafür das Amt auf, in das er wider Willen geraten, zu dem er aber offenkundig und eigentlich berufen war.
Zwei Tage nach seinem dritten Hochzeitstag, 1794 „Am 22. Mai wurde(n) in die Zahl der Advokaten aufgenommen, I) Hr. Andreas Tamm, Rektor der Stadtschule in Mußkau ...“.65 Eduard war fast zwei Jahre, das Töchterchen Clementine gerade 3 Monate alt. Die Familie zog um in das Hause des Oberstadtsekretärs Gravier, Untermarkt 2 in Görlitz.66 Die Geschäfte gingen wohl gut, aber sie zehrten den hilfsbereiten und gewissenhaften Anwalt auf. Es stellte sich noch einmal Nachwuchs ein. Am 12. Juni 1795 wurde das dritte Kind der Tamms, ein Sohn, auf den Namen Eugenius getauft.67 Für Tamm kam das freudige Ereignis zu spät. Er hatte unterdessen seine Kräfte verbraucht; er starb nur anderthalb Monate nach der Geburt seines Sohnes.
Der Nachruf erschien bereits im selben Jahr, die Anzeigen der Gesellschaft meldeten seinen Tod erst im Jahr darauf.68 Aber auch ohne offizielle Verlautbarungen sprach sich die Nachricht in Windeseile bis in das fünfzig Kilometer entfernte Muskau durch, und der Superintendent Vogel schrieb an Anton: „Theuertster Freund, leider erfuhr ich erst jetzt, daß Tamm in die Ewigkeit hinübergegangen. Wieviel hat die Welt an ihm verloren! Ich vermuthe von den görlitzischen Menschenfreunden, daß sie alles für die armen Hinterlassenen thun werden, was nur zur Unterstützung derselben gethan werden kann. Die arme Witwe ist jetzt hier, aber gesprochen habe ich sie noch nicht-; bin aber begierig darauf, um die letzten Äußerungen des Vollendeten von ihr zu vernehmen. Der Antheil an seiner Krankheit u. Tod war hier bey uns sehr groß. Viele schickten zu mir, weil bekannt geworden, daß ich Nachricht hätte, und erkundigten sich nach den Umständen der Nachricht“.69
Johann Andreas Tamm starb 1795 am 29. Juli vormittags um 11 Uhr im Alter von 28 Jahren, 6 Monaten und 28 Tagen. Am 31. Juli wurde er in aller Grabesstille beigesetzt: ohne Abkündigung, ohne Geläute und ohne Begleitung. Sein hölzernes Brustkreuz kostete 4 Groschen.70
In der Gesellschaft fand sich niemand, die Witwe Tamm zu unterstützen. Erst neun Jahre später erhielt der Bruder Johann Gottfried Tamm, Pastor in Ludwigsdorf, noch einen „Ehrenlohn“ von 2 Talern, 19 Groschen und 6 Pfennigen, den man in der Gesellschaft zugunsten „Andr. Tamms Erben“ abgezweigt hatte; sonst enthalten die Akten keinerlei Hinweis auf irgend eine Unterstützung der Hinterbliebenen.71 Charlotte Tamm zog mit ihren drei kleinen Kindern nach Muskau zurück.
Das Schicksal der kleinen, hoffnungsvollen Familie, die Tamm so anrührend in seinem Brief vom 14 Dezember 1792 beschrieben hatte, gehört zu jenen, die man nicht ohne Erschütterung und Entsetzen lesen kann, denn auch Charlotte Tamms Leben endete Anfang 1797 auf eine tragische und grausame Weise.
„(gestorben) 8. F.(ebruar). Mußkau. Fr. Christiane Charlotte verw. Tam, geb. Strenge, des verstorbenen ehemaligen Rektors der hiesigen Stadtschule, und zulezt Amtsadvokatens in Görliz, nachgelassene Witwe, in einem Alter von 23 Jaren und 5 Monaten. Sie hatte das Unglük den 19ten Jenner Abends, als sie mit einem Lichte in die Küche gieng, das Licht auf den Heerd sezte, um aus dem Ofen ein Töpfchen kochenden Wassers herauszuziehen, um ihren Kindern eine Suppe zuzubereiten, mit ihrem Halstuche dem brennenden Lichte zu nahe zu kommen. Es fieng am Lichte Feuer, und ehe die Verschiedene es wahrnahm, ergrif die Flamme ihre übrige kattune Kleidung. In voller Angst lief sie auf den Saal. Der starke Luftzug verbreitete die Flamme auf alle übrigen Kleidungstüke. Sie rufte um Hülfe. Ehe aber die brennenden Kleider gelöscht, und von ihr weggebracht werden konnten, war schon fast der ganze Oberleib um die Hüften herum, besonders die linke Seite mit dem ganzen linken Arm bis an den Ellenbogen, durch das Feuer aufs äuserste verlezt. Bei der sorgfältigsten Kur, Wartung und Pflege, duldete sie zwischen Furcht und Hofnung, mit christlicher Geduld und Standhaftigkeit, beinahe 3 Wochen hindurch, die größten unbeschreiblichsten Schmerzen, bis sie endlich am genannten Tage früh gegen 6 Uhr aus ihren Leiden und Schmerzen durch den Tod in ein anderes Leben hinüber schlummerte“.72
Die Kinder der Tamms kamen zu den Großeltern. Der Lebensweg Eduard Tamms, des ältesten Sohnes, ist in groben Zügen dokumentiert, weil sich Leopold Schefer des Jungen aus tiefer Dankbarkeit gegen seinen ersten Lehrer annahm.73 Eines seiner Tagebücher enthält die Abschrift eines Briefes an Johann Gottfried Tamm, nunmehr Pfarrer in Ludwigsdorf bei Görlitz. Die Schlußzeilen desselben lauten: „Dieser junge Mensch wird überall reich seyn, wenn er erst zum vollen Besitz seines Geistes und seines Herzens gelangt seyn wird. So bewege Ew. Hochwohlerwürden denn das Andenken Ihres so theuren verewigten Bruders zu den besten Entschlüssen für seinen ganz verwaisten Hinterlaßenen“. Darunter steht die später mit Bleistift hinzu gefügte Bemerkung: „Dieser Pfarrer Tamm that Nichts! Und ich armer Teufel erhielt den Eduard Tamm (den Sohn meines ersten Lehrers) ein paar Jahre auf dem Gymnasium in Bauzen“ .74 Er verfolgte dessen Lebensweg weiter bis in das Jahr 1846, dann starb auch Eduard Tamm, 16 Jahre vor seinem Lehrer und Ziehvater.
Andreas Tamm erwarb sich seine eigentlichen Verdienste auf dem Feld der ihm ursprünglich fremden Pädagogik. Hier erwies er sich quasi als Naturtalent: „eine strenge aber immer durch sichtbare Liebe geführte Disziplin“ war sein Weg.75
Während seine Muskauer Kollegen im Alltagsbetrieb kapitulierten, sich auf das Schreiben zurückzogen und sich in Sophistereien verzettelten, schritt Tamm zur Nutzanwendung. Aufklärung hieß für ihn auch handeln. Er benannte die Fehler des Systems ebenso, wie die zugeknöpften Taschen der Herrschaften als das wesentliche Hindernis bei der Umsetzung von Reformen im System. Ein Vergleich seines Revisionswerks, an dessen zweitem Teil „Über den eigentlichen Zweck der Bürgerschulen ... usw.“ sichtbar wird, daß sich auch Tamm durchaus noch innerhalb der von der Ständeordnung gezogenen Grenzen bewegte, mit den hilflosen Umverteilungsversuchen des Brescius in seinem von Pückler finanzierten „Zuruf ... usw.“ macht den Unterschied deutlich. Brescius versucht den Spagat zwischen Erhalt des Wohlwollens seines Brotherrn und dem was nötig ist, und findet natürlich keinen Halt auf der Schleimspur, die er dabei hinterläßt. Wo Tamm kritisiert, lobt Brescius unverdrossen seine Herrschaft, und Literatur, die Tamm am liebsten abgeschafft hätte, läßt er im Auftrage Pücklers verteilen.76 Eine vergleichbare Schrift Hofrat Röhdes ist ebenso schwach.77 Beide jedoch, sowohl die von Brescius wie die von Röhde, verraten durch gewisse Formulierungen, daß sie von Tamms Revisionswerk inspiriert sind.
Sein Anteil an der Erziehung Leopold Schefers und Hermann von Pücklers, zweier Menschen, deren glückliche Anlagen er so ausbildete, daß sie sich zu Männern mit Charakter und Verstand weiter bilden und Überdurchschnittliches leisten konnten, kann nicht hoch genug eingeschätzt werden. Allerdings dauerte es fast 200 Jahre, bis Tamm diese Würdigung erfuhr. Er selbst schrieb einleitend in Teil zwei seines Revisionswerkes:78 „Das Geschäft, dem wir uns, aus eigener Wahl, oder durch die Fügung unseres Schicksals gewidmet haben, ist gerade eins von denen, die durchaus von keinem äußerlichen Verhältniße belohnt werden können. Unsere Bemühungen sind unsichtbar, ihre Früchte zeigen sich erst nach 10, 15, 20 und mehr Jahren. Wir müßen also durchaus unsere Belohnung in der Erlangung unsres entfernten Endzwecks suchen ...usw.“
Pückler nennt ihn in zwei Briefen mit großer Sympathie und bedauert sehr, Andreas Tamm, der ihn auch nach seinem Weggang aus dem Schloß gelegentlich noch privat unterrichtete, nicht länger als Lehrer gehabt zu haben.79 Pücklers Biographin Ludmilla Assing erwähnt ihn (wie übrigens auch Schefer) nur marginal, indem sie Pückler zitiert.80 Allerdings dürfte der indirekte Einfluß Tamms auf Pückler über den Jugendfreund Schefer nicht von der Hand zu weisen sein. Schefer nennt Tamm in einem Brief an Hermann von Pückler „... Tamm, unser aller Todtenerwecker ...“.81
Schefers Biographen Lüdemann,82 Brenning83 und Siegen 84 nehmen ebenfalls nur en passant von Tamm Notiz. Rudolf Wolkan geht schon etwas ausführlicher auf ihn ein.85 Bei Arno Schmidt86 kommt Tamm gar nicht vor, Albin Lenhard87 verweist lediglich auf Karl Siegen, Klaus Völker stellt die Zusammenhänge falsch dar.88 Erst Clausens weisen explizit auf Tamm hin und benennen ihn als den Schlüssel zum Verständnis des Dichters Leopold Schefer. In ihrer Sozio-Biographie gibt es neben den entsprechenden Hinweisen auf den Seiten 122, Anmerkung 83, und 130, Anmerkung 106, an vielen Orten und in den verschiedensten Zusammenhängen eine ganze Reihe weiterer Bezüge auf Tamm.
Die Wirkung Tamms auf seine Zöglinge ist nicht ohne weiteres zu erklären und würde den vorgegebenen Rahmen sprengen. Dazu ist es nötig, sich seine schriftlichen Äußerungen im Anhang vorzunehmen und diese mit den Ansichten Schefers bzw. Pücklers in Vergleich zu setzen. Dieser Vergleich wird zeigen, daß beide in ihrer Denkart und Denkweise von ihrem Lehrer stark profitiert haben. Ihre Konsequenz im Durchdenken komplexer Zusammenhänge, ihre liberale Haltung und Toleranz sind ausschließlich vor der damaligen Muskauer Kulisse und ohne seinen Einfluß nicht denkbar.
Wie modern Andreas Tamm auch heute noch gelesen werden kann, mögen zum Schluß zwei Zitate belegen.
„Überhaupt muß ich im Voraus erklären, daß ich hier nur von Recht und Verbindlichkeit rede, und gar nicht von dem, was tunlicher sein könnte, denn ich halte es für eine durchaus falsche Politik, wenn man gute Endzwecke mit unrechtmäßigen Mitteln erlangen will. Diese Crispinische Wohltätigkeit, die sonst die Staatsrechtslehrer in die Worte: ratio status extraordinarii verstecken, ist ein elender Deckmantel des Despotismus. Nur dieser verwendet die Staatseinkünfte willkürlich und weist die zu übrigens löblichen Zwecken erforderlichen Kosten auf das Privateigentum der Bürger“.
Andreas Tamm89
„Sozialdemokratische Politik wird in Zukunft nur noch möglich sein, ..., wenn sich die Funktionsweise der Weltfinanzmärkte ändert. Schon die Gründungsväter der sozialdemokratischen und sozialistischen Parteien wußten, daß eine Gesellschaft dann nicht gerecht ist, wenn die Gewinne privatisiert, die Verluste aber sozialisiert werden“.
Oskar Lafontaine90
(Dez. 2009. Erschienen in: Lĕtopis/ Zeitschrift für sorbische Sprache, Geschichte und Kultur 1/2006.)
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